Anlagevermittler André Rohland vom Landgericht Berlin persönlich zu Schadensersatz verurteilt!

25.01.2010

André Rohland, ehemals Geschäftsführer der st.a.r. Management GmbH und Gesellschafter der SaFin Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH, muss geschädigten Anlegern vollen Schadensersatz zahlen. Die Anleger erwarben im Vertrauen auf die Angaben, die André Rohland im persönlichen Gespräch machte, Eigentumswohnungen in Berlin-Moabit, finanziert mit einem Kredit der DKB Bank AG. André Rohland täuschte die Anleger über die tatsächlichen Belastungen aus dem Kredit, die er nach Überzeugung des Gerichts „vorsätzlich und schuldhaft“ viel zu niedrig darstellte.
Das von Rechtsanwalt Dr. Schweers erstrittene Urteil ist ungewöhnlich, weil Anlagevermittler auf dem grauen Kapitalmarkt fast immer unter dem Schutz einer GmbH agieren, die bald nach Abschluss der Akquise aufgelöst wird oder Insolvenz anmeldet. So auch hier: Die st.ar. Management GmbH, für die André Rohland auftrat, ist laut Handelsregister mittlerweile vermögenslos. Verurteilungen der GmbH-Firmen sind für die Anleger daher oft ohne wirtschaftlichen Wert. Die Vermittler haften in der Regel nur dann persönlich und mit ihrem Privatvermögen, wenn Ihnen Vorsatz nachgewiesen werden kann, was Dr. Storch & Kollegen nunmehr gelungen ist. Die Entscheidung zeigt, dass getäuschte Anleger eine reale Chance haben, Prozesse gegen die Vermittler zu gewinnen, wenn ihre Interessen  von erfahrenen Spezialisten vertreten werden.
Das Landgericht Berlin verurteilte nicht nur André Rohland, sondern auch die Verkäuferin Eagle Immobilien GmbH. Nach Informationen  weiterer, von Dr. Storch & Kollegen vertretener Kunden der Eagle Immobilien GmbH kam es auch in anderen Fällen dazu, dass in Vermittlungsgesprächen zu niedrige Belastungen versprochen wurden. Anleger sollten daher ihre Ansprüche  prüfen lassen. Dies gilt umso mehr, als viele Vermittler auf die gutgläubigen Versuche der Anleger, die Angelegenheit außergerichtlich zu bereinigen, abweisend, unverschämt oder gar nicht reagieren.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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