DKB erneut bei Schrottimmobilien verurteilt

19.03.2010

LG Berlin verurteilt die DKB, die Eagle Immobilien GmbH und den Vermittler X persönlich zur Rückgängigmachung einer Immobilienfinanzierung.

Die Urteilsserie gegen die DKB Deutsche Kreditbank AG aus Berlin setzt sich fort. Mit Urteil vom 09.03.2010 hat das Landgericht Berlin gleich alle drei Beteiligten zum Schadensersatz und zur Freistellung von allen zukünftigen Verpflichtungen verurteilt. Der von Rechtsanwalt Dr. Schweers geführte Prozess zeichnet sich dadurch aus, dass neben der finanzierenden DKB Deutsche Kreditbank AG zugleich auch die Verkäuferin, die Eagle Immobilien GmbH und der Vermittler, Herr X verurteilt worden sind. Im übrigen dürfte das Urteil das erste sein, welches eine persönliche Haftung des Herrn X ausspricht, so Dr. Schweers in einer ersten Stellungnahme. Herrn X war vorgeworfen worden, unseren Mandanten über die monatliche Belastung arglistig getäuscht zu haben.

Nach den Urteilsgründen findet das Landgericht Berlin ausgesprochen deutliche Worte: „Der Beklagte zu 2.) (Herr X, Anm. der Kanzlei) wusste ganz genau, dass die Wohnung maßlos überteuert war. Jedermann, der sich auch nur ein bißchen mit Immobilienhandel beschäftigt, ist die Maklerformel bekannt, und der Beklagte zu 2.) (Herr X, A.d.K.) weiß und wusste als erfahrener Immobilienkaufmann ganz genau, dass und warum die Wohnung überteuert ist“. Zur Rolle der Deutschen Kreditbank Aktiengesellschaft (DKB) führt das Gericht folgendes aus: „Darüber hinaus dürfte es sogar als gerichtsbekannt anzusehen sein, dass die Beklagte zu 3.) (die DKB, A.d.K.) mit der Beklagten zu 1.) (die Eagle Immobilien GmbH, A.d.K.) in institutioneller Form zusammenarbeitet. In allen vom erkennenden Richter bisher entschiedenen Streitigkeiten, in denen Anleger behaupten, in Berlin vermietete Eigentumswohnungen gekauft und dabei u.a. über deren Wert getäuscht worden zu sein, wurden die Wohnungen ausnahmslos von der Beklagten zu 3.) (die DKB, A.d.K.) finanziert und stets tauchte der Name des Geschäftsführers der Beklagten zu 1.) (die Eagle Immobilien GmbH, A.d.K.) in diesen Streitigkeiten in irgendeiner Form auf“.
Die Rechtsfigur des institutionalisierten Zusammenwirkens hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 16. Mai 2006 (Az: XI ZR 6/04) entwickelt.

 

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Verfahren ist zwischenzeitlich durch Vergleich beendet worden.

 

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