Aareal Bank AG verurteilt!

14.07.2010

Urteil durch Kammergericht bestätigt

Bereits im Februar 2009 hatte das Landgericht Berlin die Aareal Bank AG zur Leistung von Schadensersatz in Höhe von rund 36.000,00 € wegen des vermuteten Wissensvorsprungs über die arglistige Täuschung durch den Vermittler der finanzierten Eigentumswohnung in Nordhorn verurteilt. Dieses Urteil wurde nun durch das Kammergericht mit seinem Urteil vom 31.5.2010 im Wesentlichen bestätigt.
Die Immobilie wurde im Jahre 2000 durch Herrn Navratil von der inzwischen insolventen Clemann Consulting GmbH vermittelt. Herr Navratil hat in den Folgejahren nach den Angaben unserer Mandanten gemeinsam mit Herrn Michaelis als Geschäftsführer von Unternehmen der Firmengruppe R&R First Concept eine Vielzahl von fremdfinanzierten Eigentumswohnungen unter dubiosen Versprechungen vermittelt. Aufgrund dieser Vorgänge sind Dutzende von Gerichtsverfahren anhängig. Während Herr Navratil in dem hier entschiedenen Fall arglistig über die zu erzielenden Einnahmen aus dem Objekt getäuscht hat, haben die Geschäftsführer der R&R falsche Angaben über die Belastung aus der Finanzierung gemacht. Herr Michaelis wurde bereits durch das Landgericht Berlin zur Leistung von Schadensersatz verurteilt, vgl. Pressemitteilung der Kanzlei Dr. Storch vom 19.3.2010.
Die Aareal Bank AG hat nach eigenen Angaben 25 Eigentumswohnungen in dem Objekt in Nordhorn finanziert. Bereits erstinstanzlich hat das Landgericht festgestellt, dass die Bank mit der Verkäuferin, der zwischenzeitlich insolventen Pegasus Domo Bauträgergesellschaft mbH, institutionalisiert zusammengewirkt hat und ausgeführt, dass „die Unrichtigkeit der Angaben des für die Verkäuferin tätigen Vermittlers nach den Umständen des Falles objektiv evident so grob falsch war, dass sich aufdrängt, dass die Beklagte sich der Kenntnis der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen hat.“ Dies hat das Kammergericht in dem von Rechtsanwalt Dethloff geführten Verfahren bestätigt. Die unterlegene Bank hat auch die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Kammergericht hat die Revision nicht zugelassen.
Das Urteil gibt nach unserer Auffassung auch weiteren Käufern von Wohnungen in dem Objekt Anlass zur Hoffnung, erfolgreich gegen die finanzierende Bank vorzugehen. Die Kanzlei Dr. Storch vertritt mehrere Käufer aus dem Objekt. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass in einem weiteren Verfahren zu demselben Wohnkomplex durch ein vom Kammergericht in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten festgestellt wurde, dass die begutachtete Wohnung im Jahre 2000 weniger als die Hälfte des Kaufpreises wert war. Damit sehen wir unsere Einschätzung als bestätigt an, dass die Wohnungen in dem Objekt sittenwidrig überteuert waren.

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