DKB erneut auf Rückabwicklung verurteilt!

12.08.2010

Klaus-Peter Görlitz als Vermittler der Treuconcept Financial Consulting GmbH tätig

In einem weiteren von Fachanwalt Dr. Storch geführten Verfahren ist die Deutsche Kreditbank AG (DKB) mit Urteil des LG Berlin vom 25.06.2010 zur Zahlung von 17.618,84 € und Rücknahme der Eigentumswohnung verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an,  dass die Beklagte (die DKB, Anm. des Verfassers) es verabsäumt hat, „die Eheleute darauf hinzuweisen, dass die Finanzierung zum Scheitern verurteilt war“… „Hiernach lag – wie im Termin eingehend erläutert – offen zutage, dass die Eheleute mit dem Eintritt in das Rentenalter die Raten nicht mehr würden zahlen können und der Vertragszweck der Finanzierung damit nicht zu erreichen war“, so die Bankkammer des Landgerichts Berlin.
Dass die DKB auch für das Verhalten des Vermittlers Klaus-Peter Görlitz verantwortlich ist, hat das Gericht wie folgt begründet: „Ohne Erfolg beruft sich die Beklagte weiter darauf, dass sie die Eheleute von dem Abschluss des Kaufvertrages nicht mehr habe abhalten können und daher ihr Unterlassen nicht schadenskausal geworden sei. Sie übersieht, dass ihr bereits das Verhalten des Vermittlers Görlitz gemäß § 278 BGB zugerechnet wird, der schon vor Abschluss des Kaufvertrages in der Absicht auf die Eheleute einwirkte, diesen das hier streitgegenständliche Darlehen zu vermitteln und sie hierüber auch zu beraten. Dass sich die Beklagte der Fa. Treuconcept Financial Consulting GmbH als Erfüllungsgehilfin bei der Erfüllung ihrer Aufklärungspflichten betreffend der Finanzierung bedient hat, bestätigt die den Eheleuten im Darlehensvertrag abverlangte „Beratungsbestätigung“, wonach ein persönliches Gespräch in Berlin stattgefunden habe, in welchem ihnen die Finanzierung durch den Vermittler mit dem im Darlehensangebot enthaltenen Produkt DKB-Annuitätendarlehen erläutert worden sei“. Als Verkäuferin der Wohnung fungierte im entschiedenen Fall die Rolf Albern Vermögensverwaltung GmbH.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die DKB hat Berufung einlegen lassen.

Das Verfahren ist zwischenzeitlich durch Vergleich beendet worden.

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