Stadt- und Kreissparkasse Leipzig verurteilt !

27.01.2011

Urteil des Landgerichts Neuruppin vom 25.1.2011: Sparkasse muss Schadensersatz leisten

In dem von Rechtsanwalt Dethloff von der Kanzlei Dr. STORCH & Kollegen erwirkten Urteil ging es um eine von unserem Mandanten 1999 erworbene fremdfinanzierte Eigentumswohnung in Nordhorn. Diese wurde nebst Finanzierung durch die Stadt- und Kreisparkasse Leipzig (nachfolgend: Sparkasse) im Strukturvertrieb von der Unternehmensgruppe Beicht vermittelt. Untervermittlerin war die Clemann Consulting GmbH, für die im konkreten Fall der Vermittler R. N. tätig war, der später auch eine Vielzahl von Wohnungen vermittelt hat, welche von der DKB finanziert wurden.

Der Vermittler bezifferte die erzielbare Mieteinnahme mit 9,00 DM pro Quadratmeter ohne darauf hinzuweisen, dass hiervon noch erhebliche Abzüge, namentlich Wohngeld etc. vorzunehmen sind. Tatsächlich erhielt der Eigentümer in den Folgejahren weit geringere Zahlungen.

Das Landgericht Neuruppin hat festgestellt, dass die Sparkasse institutionalisiert mit dem Vertrieb der Unternehmensgruppe Beicht zusammengearbeitet hat. Es wird daher nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung vermutet, dass die Sparkasse Kenntnis von der arglistigen Täuschung des Vermittlers hatte. Diese Vermutung konnte die Sparkasse nicht widerlegen. Das Gericht hat hierzu klargestellt, dass die bloße Benennung der Kreditsachbearbeiterin als Zeugin nicht ausreicht, um die vermutete Kenntnis zu widerlegen. Wörtlich führt das Landgericht Neuruppin aus:
„Denn die Widerlegung der Vermutung setzt voraus, dass für alle Personen, deren Wissen der Beklagten gemäß § 166 BGB zuzurechnen ist, die fehlende Kenntnis feststeht. Insoweit kommt es auf das Wissen der Zeugin … nicht an.“
Damit hat das Gericht deutlich gemacht, so Rechtsanwalt Dethloff in einer ersten Stellungnahme, dass die Widerlegung der Vermutung keineswegs nur durch die Aussage der unmittelbar mit der Darlehensgewährung befassten Mitarbeiter erfolgen kann. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Urteil gibt Hoffnung für weitere von dem Strukturvertrieb betroffene Wohnungskäufer. Das System der kriminellen Strukturvertriebe hat sich seit den Neunzigerjahren nicht wesentlich verändert. In vielen Fällen sind bis heute dieselben Vermittler aktiv. Während früher überwiegend über die erzielbare Miete getäuscht wurde, so ist in den letzten Jahren häufig die Täuschung über die Höhe der Darlehensrate bzw. die Höhe der erzielbaren Steuerersparnis zu beobachten. Im Ergebnis wird den Betroffenen stets eine viel zu niedrige monatliche Belastung vorgegaukelt.

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