Geschäftsführer der R&R Firstconcept Immobilien GmbH erneut verurteilt!

03.02.2011

Anleger können Schrottimmobilie zurückgeben.

Der Geschäftsführer der R&R Herr X ist vom Landgericht Berlin am 26.10.2010 in einem von Rechtsanwalt Dr. Schweers von der Kanzlei Dr. STORCH & Kollegen geführten Verfahren erneut wegen vorsätzlicher Falschberatung zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden. Damit wird der Kauf einer 45 qm großen Eigentumswohnung zum Preis von 67.500,00 € wieder rückgängig gemacht.
X war Geschäftsführer der R & R Firstconcept Immobilien GmbH, die mittlerweile aufgrund eines Insolvenzverfahrens aufgelöst wurde. Er beriet viele Anleger persönlich und brachte diese dazu, Eigentumswohnungen  zu kaufen. Die Anleger, oft Klein- und Mittelverdiener, nahmen auf seine Empfehlung hin für den Kauf einen Kredit bei der DKB AG auf, einer Tochter der Bayerischen Landesbank. Für viele Anleger entpuppt sich die Anlage bereits nach kurzer Zeit als Fass ohne Boden.  Unseren Mandanten,  ein Prüfingenieur und eine Medienberaterin wurden bei der Beratung eine fehlerhafte Beispielberechnung ausgehändigt, in der die monatliche Belastung aus der Investition zu niedrig dargestellt ist. Statt der zugesagten monatlichen Belastung von nur 58,00 €, waren die tatsächlichen Kosten um ein vielfaches höher, insbesondere weil Herr X nicht in Rechnung gestellt hatte, dass das Darlehen auch an die Bank zurückgezahlt werden muss.
Das Landgericht ließ offen, ob X, wie dieser behauptete, bei der Beratung unserer Mandanten nicht die ganze Zeit über anwesend war und die fehlerhafte Beispielberechnung nicht selbst erläutert hatte.  Das Gericht stützte seine Entscheidung darauf, dass X, wie dieser in der mündlichen Verhandlung eingeräumt hatte, davon wusste, dass die Mitarbeiter der  R & R die fehlerhaften Beispielberechnungen bei der Beratung einsetzten.  Die Bankenkammer führte aus: „Der Beklagte zu 2) (Herr X, Anm. Dr. Storch) handelte auch vorsätzlich. Daran, dass er die Unvollständigkeit der (…) nach einheitlichem Schema erstellten Berechnungsbeispiele kannte, besteht kein Zweifel. Schließlich waren diese Berechnungsbeispiele das Kernstück der Beratungsgespräche, die seine Firma mit Anlageinteressenten führte“.
Bereits mit Urteil vom 09.03.2010 war X vom Landgericht Berlin persönlich zu Schadensersatz verurteilt worden. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig.

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