Kaufpreis für Eigentumswohnung in der Friedrichsbrunner Str. 17 in Berlin-Neukölln weit überteuert!

26.05.2011

Neue Schrottimmobilien in Berlin

Ein Mandant der Kanzlei DR. STORCH & Kollegen erwarb 2007 von der Census Grund GmbH & Co. KG eine Eigentumswohnung zu einem Kaufpreis von 98.900,00 €. Finanziert wurde der Kauf mit einem Kredit der GMAC RFC Bank GmbH.  In dem Exposé, das unserem Mandanten zu der Wohnung überreicht wurde, wurde Immobilieneigentum als „attraktive Kapitalanlage“ beschrieben. Für die konkret angebotene Wohnung galt dies aber nicht: ein Sachverständiger, der  im Auftrag des Landgerichts Berlin zu der Wohnung ein Gutachten erstellte, kommt nun zu dem Ergebnis, dass der Verkehrswert nur  33.500,00 € beträgt – sage und schreibe nur 33,8 % des Kaufpreises. Bei einem so geringen Verkehrswert sind  für den Anleger keine Gewinne möglich.
Keiner der Vermittler, geschweige denn ein Vertreter der Verkäuferfirma erklärte unserem Mandanten, dass er die Wohnung zu einem weit überteuerten Kaufpreis erwirbt. Hätte unser Mandant von der Überteuerung des Kaufpreises gewusst, hätte er natürlich keinen Vertrag unterschrieben. Unser Mandant hat uns nun beauftragt, die Verträge anzufechten.
In einem weiteren Verfahren hat Fachanwalt Dr. Storch Klage gegen die Census Grund GmbH &Co. zweite KG vor dem Landgericht Berlin erhoben. Diese hat sich zwischenzeitlich in Groot Vermögensverwaltung GmbH &Co. KG umbenannt. In der Klage wirft Dr. Storch der Vermittlerin, der S.H.-Properties GmbH aus Berlin vor, seine Mandantin mit falschen Zusicherungen zum Kauf einer Eigentumswohnung überredet zu haben.  Auch diese nur 42 qm große Wohnung  dürfte mit einem Preis von rund 69.000,00 € überteuert sein, so die Einschätzung von Dr. Storch.

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