Dr. Storch prüft Ansprüche aus Zinsswap gegenüber der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW)

22.08.2011

Ostdeutsche Kommunen sehen sich von Banken falsch beraten.

Die Fachkanzlei Dr. STORCH & Kollegen prüft in mehreren Fällen Ansprüche ostdeutscher Kommunen im Zusammenhang mit sogenannten derivativen Zinsgeschäften, insbesondere aus Geschäften mit der von der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) übernommenen Sachsen LB. Hierbei handelt es sich zumeist um hoch komplexe und riskante Produkte wie CMS Spread Ladder Swap, CMS Memory Swap, Leveraged Spread Swap u.a.). Vor allem in den Jahren 2004/2005 aber auch in den Folgejahren haben deutsche Großbanken verstärkt insbesondere Kommunen und Unternehmen hochspekulative Zinsswap-Geschäfte angeboten. Da die von den Banken ihren Kunden gegenüber prognostizierte Zinsentwicklung einer steiler werdenden Zinskurve nicht eingetreten ist, drohen den Anlegern, unter denen sich viele ostdeutsche Kommunen befinden, erhebliche Verluste, zum Teil im Millionenbereich. Bei diesen Zinsswaps handelt es sich zumeist um „Spread Ladder-Swaps“, die mit einer Hebelwirkung und einem „Memory Effekt“ ausgestattet sind, wodurch die aktuelle Zinsentwicklung zu massiven Verlusten bei den betroffenen Kommunen führt. Die negativen Marktwerte der Zinsswap-Geschäfte verpflichten die Betroffenen zudem, hohe Rückstellungen in ihren Bilanzen zu bilden.
Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) in einem spektakulären Urteil (XI ZR 33/10) die Deutsche Bank wegen Falschberatung im Zusammenhang mit einem CMS Spread Ladder Swap Vertrag zum Schadensersatz verurteilt hat (vgl. unsere Pressemitteilung vom 19.04.2011), sind auch die Erfolgsaussichten der betroffenen Kommunen erheblich gestiegen. Denn nach Feststellung der BaFin vom 25.06.2010 gelten Kommunen nicht als „Professionelle Anleger“. Damit sind die vom BGH aufgestellten strengen Anforderungen an eine anleger- und anlagegerechte Beratung seitens der Kreditinstitute auch auf Kommunen anwendbar, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Storch in einer Stellungnahme. Vielfach sei über den negativen Marktwert nicht aufgeklärt worden, was die konkrete Gefahr begründet, dass die beratende Bank ihre Empfehlung nicht ausschließlich im Kundeninteresse abgegeben hat, so Dr. Storch.

RÜCKFRAGEN? Dann wenden Sie sich unter 030-50508770 vertrauensvoll an uns.

Schreibe einen Kommentar