Vormalige GMAC-RFC Bank GmbH erneut verurteilt!

26.10.2011

Landgericht Frankfurt Oder schließt sich Berliner Rechtsprechung an

Wir berichteten, dass es Dr. Storch & Kollegen gelungen ist, vor dem Kammergericht Berlin ein rechtskräftiges Urteil gegen die vormalige GMAC-RFC Bank GmbH, nunmehr Paratus AMC GmbH zu erwirken (Pressemeldung vom 01.08.2011). Es handelte sich dabei, soweit ersichtlich, um das erste stattgebende Urteil gegen die GMAC-RFC Bank GmbH  im Bereich Schrottimmobilien. Nunmehr ist unserer Kanzlei ein weiterer Erfolg vor dem Landgericht Frankfurt/Oder gelungen. Danach muss die Beklagte der Klägerin rund 32.000,00 € zahlen und im Gegenzug die Wohnung übernehmen.
Die 47 Jahre alte Klägerin, Angestellte im Öffentlichen Dienst, hatte eine Eigentumswohnung in Leipzig mit einem Kredit der GMAC-RFC Bank GmbH erworben. Wohnung und Kredit waren ihr von den Vertrieblern der R & R Unternehmensgruppe vermittelt worden. Die Vermittler der R & R Unternehmensgruppe sind für ihre Vermittlungsmethoden bei vielen Gerichten bekannt (vgl. Pressemeldungen vom  03.02.2011, 05.10.2011, 19.03.2010) und haben bei noch mehr Anlegern einen bleibenden Eindruck hinterlassen. Die Klägerin in unserem Verfahren war von den Vermittlern falsch über die finanzielle Belastung aus dem Kredit informiert worden, was anhand schriftlicher Unterlagen bewiesen werden konnte. Das Gericht rechnete diese Falschberatung der GMAC-RFC Bank GmbH zu. „Diese Firma war eine Finanzierungsvermittlerin der Beklagten“, so das Gericht. Es ist also durchaus möglich, dass eine Bank für die Falschberatung durch Vermittler haften muss, auch wenn die Vermittler äußerlich nichts mit der Bank zu tun haben und der Kunde keinen persönlichen Kontakt mit der Bank hat.Um die Haftung der Bank in solchen Fällen zu begründen, bedarf es aber gründlicher Recherche und einer ausgewiesenen fachlichen und praktischen Expertise.
In beiden von Rechtsanwalt Dr. Schweers geführten Verfahren wurde die GMAC-RFC Bank GmbH zur Rückzahlung der Kreditraten und Übernahme der Wohnung verurteilt. Die Kläger sollen nun so gestellt werden, als hätten sie die „Schrottimmobilie“ nie erworben. Das Urteil des Landgericht Frankfurt Oder ist noch nicht rechtskräftig.

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