DR. STORCH & Kollegen erheben Klage gegen Berliner GEWOBAG EB !

12.01.2012

Zweifelhafte Immobilienverkäufe

Die GEWOBAG EB Entwicklungs- und Baubetreuungsgesellschaft mbH ist eine 100%ige Tochter der GEWOBAG, welche wiederum vollständig dem Land Berlin gehört. Mit rund 70.000 bewirtschafteten Mieteinheiten und einem breiten Angebot an Immobiliendienstleistungen ist die GEWOBAG eine bedeutende wohnungswirtschaftliche Größe in Berlin und Brandenburg, so die Eigenwerbung. Und „Unser Ziel ist es, gemeinsam mit unseren Tochtergesellschaften dauerhafte und vertrauensvolle Kundenbeziehungen aufzubauen und zu halten. Wir wollen durch umfassende Dienstleistungen und hohe Produktqualität überzeugen“.
Da die GEWOBAG EB letztlich dem Land Berlin verantwortlich ist und keiner Briefkastenfirma am anderen Ende der Welt, sollte man meinen, dass die Kapitalanleger keine Bedenken haben müssen, der GEWOBAG EB ihr Geld anzuvertrauen.
Unsere Mandanten haben leider andere Erfahrungen machen müssen. Die GEWOBAG EB verkaufte unseren Mandanten Wohnungen aus einem Mietshaus in Buckow, vorwiegend errichtet in den 60er Jahren. Bei den Gesprächen hatten unsere Mandanten, ein Ehepaar aus Berlin-Friedrichsfelde und eine alleinstehende junge Frau aus Berlin-Steglitz, aber vornehmlich mit den Vermittlerfirmen „Swisskontor GmbH“, „Kanon Immobilienhandels- und vermittlungs GmbH“ des Fredy Speer sowie der „Olaf Gröhler Vermögensberatung >> Die Servicemarke << GmbH“ zu tun. Unsere Mandanten werfen den Vermittlerfirmen vor, sie schlecht beraten zu haben. Die finanzielle Belastung aus dem Kauf sei höher und die Wohnungen viel weniger wert als versprochen, so die Darstellung unserer Mandanten. Nach Auffassung von Dr. Storch & Kollegen muss sich die GEWOBAG EB das Verhalten der Vermittler zurechnen lassen, da sie schließlich von der Vermittlern profitiert hat und sie nur mit deren Hilfe die Wohnung verkaufen konnte. Die GEWOBAG hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Sie ist der Meinung, dass keine Falschberatung stattgefunden habe und sie sich die Zusagen der Vermittler nicht zurechnen brauche, weil insoweit keine Vertragsbeziehungen bestanden hätten.
Da die GEWOBAG EB sich auf keine außergerichtliche Einigung einlassen wollte, haben Dr. Storch & Kollegen nunmehr Klage vor dem Landgericht Berlin erhoben und für ihre Mandanten die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangt. Wir halten die Argumentation der GEWOBAG EB schon deshalb nicht für überzeugend, weil im Prospekt als Vertriebspartner ausdrücklich die Kanon Immobilienhandels- und vermittlungs GmbH genannt wird. Zudem dürfte die Wirksamkeit des Kaufvertrages schon deshalb problematisch sein, weil zwischen Angebot und Annahme ein Zeitraum von mehr als 6 Wochen liegt.

RÜCKFRAGEN? Dann wenden Sie sich unter 030-50508770 vertrauensvoll an uns.

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