EC Euro Convent AG – Kaufverträge unwirksam?

05.04.2012

Die EC Euro Convent AG – nunmehr EC Euro Convent GmbH – verkaufte sanierte Eigentumswohnungen u.a. in Leipzig an Kapitalanleger. Die konkreten Vermittlungsgespräche wurden von Mitarbeitern der mittlerweile insolventen R & R Firstconcept Immobilien GmbH geführt, mit der bereits viele Anleger zweifelhafte Erfahrungen machen mussten. Unsere Mandanten werfen den Mitarbeitern der   R & R Firstconcept Immobilien GmbH vor, sie über die wahren Kosten der Belastung nicht richtig informiert und ihnen zu wenig Zeit gelassen zu haben, ihren Kaufentschluss zu überdenken. Für die Motivation der Vermittler mag eine Rolle gespielt haben, dass die  EC Euro Convent AG an die  R & R Firstconcept Immobilien GmbH eine Innenprovision von sage und schreibe 30 % brutto bezahlte. Diese Innenprovision wurde aus dem Kaufpreis bezahlt, ohne dass unsere Mandanten hierüber informiert worden wären.
Von Bedeutung ist für unsere Mandanten, dass der Kaufvertrag nach aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) unwirksam sein könnte. Ohne es wirklich zu verstehen, geben viele Anleger bei dem Notar lediglich  ein sog. Kaufangebot ab und schließen noch keinen endgültigen Kaufvertrag. Das Angebot wird vom Verkäufer so vorformuliert, dass die Anleger sich viele Wochen einseitig und unwiderruflich binden, während der Verkäufer in Ruhe überlegen kann, ob er das Angebot annimmt. Die Annahme des Angebots erfolgt auch beim Notar, aber in Abwesenheit der Anleger. Der BGH entschied, dass die Annahme in der Regel vier Wochen nach der Beurkundung des Angebots zu erfolgen hat und die Anleger nicht länger warten müssen. Erfolgt also die Annahme mehr als vier Wochen später, wie im Fall unserer Mandanten, kann der Vertrag insgesamt unwirksam sein.

RÜCKFRAGEN? Dann wenden Sie sich unter 030-50508770 vertrauensvoll an uns.

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