KG Berlin bestätigt Verurteilung der Buschmann & Dieckvoß GbR auf Schadensersatz

30.05.2012

Anleger bei Schrottimmobilie falsch beraten.

Die aus den Gesellschaftern Ute Buschmann und Klaus Dieckvoß bestehende Buschmann & Dieckvoß GbR aus Berlin war bereits durch das Landgericht Berlin zu rund 37.000,00 € Schadensersatz und zur Rückabwicklung eines Wohnungskaufvertrages verurteilt worden. Dieses Urteil, gegen das die Dieckvoß & Buschmann GbR im Jahre 2010 Berufung eingelegt hatte, ist durch das höchste Berliner Zivilgericht nunmehr vollinhaltlich bestätigt worden (AZ: 24 U 160/10).

Die von der Kanzlei DR. STORCH & KOLLEGEN vertreten Klägerin hatte auf Vermittlung des gerichtsbekannten Vermittlers Michaelis und unter Verwendung einer auf die Singularis Finanzierungsvermittlungen GmbH lautenden Beispielberechnung eine Wohnung am Dürerplatz/Ecke Cranachstr. in Berlin erworben. Die Buschmann & Dieckvoß GbR hatte im Prozess zugestanden, dass sie bei diesem von der Deutschen Kreditbank (DKB) finanzierten Immobiliengeschäft (Kaufpreis 254.501,00 €) allein an die Vermittlungsgesellschaft eine Provision von sage und schreibe rund 55.000,00 €! gezahlt hatte. Zudem behauptete sie, den Vermittler Raimar Michaelis nicht zu kennen und für dessen Zusagen juristisch nicht zur Verantwortung gezogen werden zu können.

Der Name Buschmann ist uns auch aus anderen Verfahren bekannt. In vielen unserer Fälle, wo unter anderem die Rolf Albern Vermögensverwaltung GmbH als Verkäuferin aufgetreten ist, wurde die seinerzeitige Steuerberatungskanzlei Buschmann & Partner Wirtschaftsprüfer, Steuerberater (Namensgeber ist hier Herr Arend Buschmann, Anm. des Unterzeichners), unseren Mandanten als Ansprechpartner für steuerliche Fragen empfohlen. Auch in dem von uns vertretenen Parallelfall zum Objekt Dürerplatz/Cranachstraße – KG 26 U 166/10 – wo ebenfalls die Buschmann & Dieckvoß GbR bzw. Frau Buschmann und Herr Dieckvoß persönlich als Verkäuferin/Verkäufer aufgetreten ist/sind, ist der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung durch den Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Arend Buschmann für unsere Mandanten erstellt worden. Herr Arend Buschmann war auch in der mündlichen Verhandlung im hiesigen Verfahren – 24 U 160/10 – als informierter Vertreter für Frau Ute Buschmann anwesend und hatte die Ausführungen des Kammergerichts mit verfolgt.
Die Richter des Kammergerichts fanden in ihrem Urteil in Bezug auf die Haftung der Buschmann & Dieckvoß GbR für falsche Vermittlerzusagen deutliche Worte: „Zum anderen musste für die Beklagte zu I. (die Buschmann & Dieckvoß GbR, Anm. des Unterz.), die nach eigenem Bekunden daran interessiert war, die vermietete Eigentumswohnung – also ein typisches Kapitalanlageobjekt – zügig bzw. schnellstens zu veräußern, der damit verbundene Beratungsbedarf für die Käufer klar sein. Dies gilt erst recht vor dem Hintergrund, dass die Gesellschafter der Beklagten zu I.- als Steuerberater und Steuerfachgehilfin – selbst vom Fach waren und mit den steuerlichen Hintergründen deshalb vertraut sein mussten“.
„Letztlich spricht auch die außergewöhnliche Höhe der von der Beklagten zu I. an den Vermittler gezahlten Provision (i.H.v. rund 55.000,00 €) dafür, dass die diesem übertragenen Aufgaben nicht so eng gesteckt waren, wie die Beklagte zu I. glauben machen will“.
Und weiter:
„Der Klägerin und ihrem Ehemann wurde in der genannten Berechnung unter Angabe einer Tilgung von 0,0 % eine monatliche Belastung in Höhe von 961,00 € vorgespiegelt. Diese Angabe war schon deshalb unzutreffend und irreführend, weil für ein Annuitätendarlehen auch eine Tilgung aufzuwenden ist“, so die Richter in ihrem Urteil.
Unter dem 16.05.2012 hat das Amtsgericht Charlottenburg zur Geschäftsnummer: 36b IN 4695/11 über das Vermögen der Ute Buschmann, Klaus Dieckvoß Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Langensalzer Straße 8, 12249 Berlin, gesetzlich vertreten durch Ute Buschmann und Klaus Dieckvoß, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zuvor hatte der nunmehr zum Insolvenzverwalter bestellte RA Christoph Rosenmüller in einem Gutachten festgestellt, dass die Buschmann & Dieckvoß GbR zahlungsunfähig sei. Zudem hatte der Insolvenzverwalter festgehalten, dass die GbR Eigentümerin diverser Eigentumswohnungen gewesen sei, u.a. der Wohnungen Nr.8 und 9 in der Beerenstraße 50, 14163 Berlin.

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