Libor und Euribor

11.07.2012

Manipulationen können Auswirkungen auf Zinsswaps haben

Nach dem Rücktritt des Vorstands der Barclays-Bank wegen Fehlverhaltens im Zusammenhang mit der Mitteilung von für die Ermittlung des Libor (London Interbank Offered Rate) relevanten Zinssätzen werden weiterhin Ermittlungen gegen eine Reihe von europäischen Banken wegen des Verdachts auf Manipulationen geführt. Der Libor ist ein Referenzzinssatz im Interbankengeschäft, der den durchschnittlichen Zinssatz im Kreditgeschäft der Banken untereinander wiederspiegeln soll und auf Angaben britischer Großbanken beruht.

Die Ermittlungen betreffen auch die Festsetzung des Euribor (Euro Interbank Offered Rate), der den durchschnittlichen Zinssatz von Termingeldern in Euro angibt. An der jeweils tagesaktuellen Ermittlung des Euribor, welche auf den Mitteilungen großer europäischer Banken beruht, sind auch deutsche Banken beteiligt. Gegen einige deutsche Banken wird nunmehr ebenfalls wegen des Verdachts der Manipulation ermittelt. Bereits 2011 hatte die EU-Kommission bei mehreren europäischen Banken Durchsuchungen durchführen lassen.

Der Euribor hat wesentlichen Einfluss auf alle Finanzprodukte, bei welchen dieser als Referenzzinssatz vereinbart wurde. Dies ist u.a. in der Regel bei Zinsswaps der Fall. Viele Zinsswaps beruhen auf einer Vereinbarung zwischen der Bank und dem Kunden, wonach der zu zahlende Zinssatz gemäß einer festgelegten Rechenformel von der Entwicklung des Euribor abhängig ist. Dies kann, je nach der konkret vereinbarten Formel, dazu führen, dass beispielsweise bei einem niedrigen Euribor deutlich höhere Zinszahlungen von dem Kunden zu leisten sind. Wenn, wie etwa häufig bei einem CMS Spread Ladder Swap oder einem CMS Memory Swap, in der vereinbarten Formel ein entsprechender Hebel enthalten ist, können sich die zu leistenden Zinszahlungen um ein Vielfaches erhöhen, was die Zinsswaps für zahlreiche Unternehmen und Gemeinden zu einer ruinösen Falle werden lässt.

Sollte sich herausstellen, dass auch deutsche Kreditinstitute, von denen Zinsswaps angeboten wurden, an Manipulationen des Euribor beteiligt gewesen sind, so können sich daraus erhebliche weitere Anhaltspunkt für Schadensersatzansprüche der Vertragspartner dieser Banken ergeben.

Bereits in der Vergangenheit wurden beispielsweise die Deutsche Bank AG und die LBBW AG wegen Aufklärungspflichtverletzungen bei dem Abschluss von Zinsswap-Verträgen verurteilt, vgl. z.B. das Urteil des Bundesgerichtshofs gegen die Deutsche Bank vom 22.03.2011, XI ZR 33/10 sowie die Urteile des Oberlandesgerichts Stuttgart gegen die LBBW vom 26.02.2010, 9 U 164/08 und vom 27.10.2010, 9 U 148/08. Auch die Landgerichte Bielefeld – Urteil vom 05.08.2011, 15 O 148/09 -, Stuttgart – Urteil vom 12.07.2011, 21 O 166/10 (gegen UniCredit Bank) – und Düsseldorf – Urteil vom 11.05.2012 8 O 77/11 (gegen WestLB) haben jeweils Aufklärungspflichtverletzungen der Banken im Zusammenhang mit dem Abschluss von Zinsswap-Verträgen festgestellt.

Betroffenen Unternehmen und Kommunen, bei denen die Zinsraten stark angestiegen sind und laut der aktuellen Bewertungsmitteilung bereits ein negativer Wert erreicht wurde, der den Umfang des Grundgeschäfts (in der Regel ein Darlehen) um ein Mehrfaches übersteigt, ist daher dringend anzuraten, fachanwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, bevor die Zinszahlungen zu einem ruinösen Ergebnis führen.

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