Schiffsfonds in Not: Rückzahlungen und Nachzahlungen drohen

20.08.2012

SHI, HCI, König & Cie und andere Treuhänder berichten über erhebliche Schwierigkeiten

Eine ganze Reihe von Treuhandgesellschaften berichtet in jüngster Zeit über schwierige, teils sogar katastrophale Entwicklungen von Schiffsfonds. Es zeigt sich dabei in vielen Fällen, dass die Fondsstruktur, welche überwiegend auf einer hohen Fremdfinanzierung beruht, häufig nicht geeignet ist, um in Krisensituationen zu bestehen. Besonders risikoreich sind dabei für die Anleger Fondsstrukturen in Form der GbR, was grundsätzlich zu einer unbegrenzten persönlichen Haftung führen kann sowie Kommanditgesellschaften, die im Gesellschaftsvertrag eine Nachschusspflicht vorsehen.

So musste etwa die König & Cie. Treuhand GmbH den Anlegern der MT `KING EDWIN` Tankschiffahrts GmbH & Co. KG mit Schreiben vom 25. Mai 2012 mitteilen, dass das Tankschiff der Gesellschaft, die King Edwin, auf Betreiben der Gläubigerbank verkauft wurde, da die Gesellschaft die Darlehensraten nicht mehr zahlen konnte.

Die SHI Treuhandgesellschaft für Schiffahrt, Handel und Industrie mit beschränkter Haftung  fordert derzeit wegen erwarteter Liquiditätsunterdeckungen von den Anlegern der Lese Kalkavan Schiffseigentums GmbH & Co. KG Ausschüttungen in vierstelliger Höhe zurück. Nach unserer Auffassung ist die Regelung im Gesellschaftsvertrag, auf welche sich die Gesellschaft bei der Rückforderung beruft, nicht ausreichend klar formuliert, um juristischen Laien das Rückzahlungsrisiko deutlich vor Augen zu führen. Entsprechende Forderungen der Gesellschaft sollten daher kritisch geprüft werden.

Mehrere HCI Schiffsfonds sind nach Medienberichten in Schieflage geraten, wie etwa der HCI Schiffsfonds I und der HCI Schiffsfonds VIII. Der Schiffsfonds der HCI Capital namens „Mar Catania“ ist sogar bereits insolvent.

Betroffene, welche Zahlungsforderungen seitens der Treuhänder bzw. der Fondsgesellschaften oder Nachrichten über bestehende Schwierigkeiten oder drohende Insolvenz erhalten, sollten kritisch prüfen lassen, ob Ansprüche gegen die Initiatoren oder die Vermittler geltend gemacht werden können. Diese Möglichkeit besteht namentlich dann, wenn beim Verkauf nicht zutreffend über die Risiken der Beteiligung aufgeklärt wurde. In einigen Fällen kommt auch ein Widerruf der Beteiligung in Betracht, um künftige Forderungen zu vermeiden. Dies kann anzuraten sein, wenn die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß ist und der Beitritt zu dem Fonds in der Privatwohnung angebahnt wurde. Betroffene sollten jedoch zur Vermeidung von Fehlern durch vorschnelle Entscheidungen zunächst spezialisierte Rechtsanwälte auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechts zu Rate ziehen.

Die Kanzlei Dr. Storch ist derzeit aufgrund entsprechender Mandatierung mit folgenden Schiffsbeteiligungen befasst:

Lese Kalkavan Schiffseigentums GmbH & Co. KG (Containerschiffe MS “LEYLA KALKAVAN“ und MS “SENA KALKAVAN”)

„Port Russel“ GmbH & Co. KG (MT “PORT RUSSEL” IMO III Produkten-/Chemikalientanker mit Doppelhülle)

MS `CAPE MELVILLE` Schiffahrts GmbH & Co. KG

König & Cie. 54 Twinfonds I (MS “KING ADRIAN Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG und MS „Stadt Rostock“ Zweite T+H Schiffahrts GmbH + Co. KG)

König & Cie. 44 Suezmax-Tanker Flottenfonds II (MT „CAPE BARI“ Tankschiffahrts GmbH & Co. KG, MT „CAPE BRINDISI“ Tankschiffahrts GmbH & Co. KG, MT „CAPE BASTIA” Tankschiffahrts GmbH % Co. KG und MT “CAPE BONNY” Tankschiffahrts GmbH & Co. KG

MT `KING EDWIN`Tankschiffahrts GmbH & Co. KG

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