Basketballbundestrainer Svetislav Pesic im Zusammenhang mit Schrottimmobilien verklagt!

30.08.2012

Anlegerin wirft dem Erfolgstrainer vor, für ihre Falschberatung mitverantwortlich zu sein

Die Kanzlei Dr. STORCH & KOLLEGEN vertritt vor dem Landgericht Berlin eine Anlegerin, die im Jahre 2006 eine Wohnung vom derzeitigen Bundestrainer der Deutschen Basketballnationalmannschaft Pesic und dessen Ehefrau erworben hatte. Die Wohnung ist 64,00 qm groß, liegt in Berlin-Mariendorf und war stolze 118.000,00 € teuer. Herr Pesic und seine Frau hatten in dem Objekt gleich 4 Wohnungen erworben und später wieder verkauft. Vermittelt wurde die streitige Wohnung von der in Berlin bekannten Treu concept Financial Consulting GmbH (im folgenden: Treuconcept) und Herrn Klaus-Peter Görlitz, der sich auf seiner Visitenkarte als Geschäftsleiter der Treuconcept ausgab. Unsere Mandantin wirft insbesondere Herrn Görlitz vor, dass er sie mit falschen Zusicherungen zum Kauf der besagten Immobilie „geködert“ habe. Herr Görlitz habe in der Beratung, so unsere Mandantin, zugesichert, dass sie „nicht einen Euro dazuzahlen müsse“ und sich der Wohnungserwerb durch Steuervorteile und Mieteinnahmen von „selbst rechne“.  Das hat sich später als Trugschluss erwiesen. Unsere Mandantin hält Herrn Pesic und dessen Ehefrau vor, dass sie Herrn Görlitz bewusst mit dem Vertrieb der Wohnung beauftragt hätten und sie deshalb als Verkäufer für die falschen Angaben des Herrn Görlitz mitverantwortlich sind.
Die Anwälte des Ehepaares Pesic haben die Vorwürfe bislang zurückgewiesen.
Das Kammergericht Berlin hat erst kürzlich Herrn Görlitz und die Treuconcept Financial Consulting GmbH in einem vergleichbaren Fall zum Schadensersatz verurteilt (KG- 4 U 178/10 -). Die höchsten Berliner Zivilrichter befanden nach einer umfangreichen Beweisaufnahme, dass der dortige Beklagte zu 2. (Herr Klaus-Peter Görlitz, Anm. der Unterzeichners) „wegen einer sittenwidrigen Schädigung der Klägerin und ihres Ehemannes, § 826 BGB“ hafte. Aufgrund der Zeugenaussage des Ehemannes der dortigen Klägerin kommt das Gericht zu folgender Schlußfolgerung:
„Auf Grund dieser Aussage steht zur Überzeugung des Gerichts fest, dass die Klägerin und ihr Ehemann bei den Beratungsgesprächen darüber getäuscht worden sind, dass die die Wohnungen nicht ohne Belastung der eigenen Liquidität in Gestalt monatlicher Zuzahlungen würden erwerben können“.
In dem zitieren Urteil musste sich das Gericht mit der Haftung der dortigen Verkäuferin, der TRIARES GmbH nicht mehr befassen, weil diese bereits durch das Landgericht verurteilt worden war. Das Kammergericht Berlin hat die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen.
Das Landgericht Berlin hat im hier gegen Herrn Pesic und andere geführten Verfahren Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 21. Dezember 2012 terminiert.

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