SLR Beteiligungsfonds

06.12.2012

Treuhandkommanditistin haftet für Falschberatung

Das Kammergericht hat in einem von der Kanzlei Dr. Storch geführten Verfahren am 12.11.2012 darauf hingewiesen, dass die Gründungsgesellschafterin und Treuhandkommanditistin der SLR Beteiligungsfonds I GmbH & Co. KG, die CeTeConsult Treuhand GmbH, zuvor firmierend unter Consult Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, für die Falschangaben haftet, welche die Vermittler der Beteiligung machten.

Einer Reihe unserer Mandanten wurde bei der Vermittlung der Anteile an der der SLR seitens der ACM-Unternehmensgruppe eine Berechnung der Wertentwicklung vorgelegt, welche den Abzug der Provision von dem eingezahlten Kapital nicht berücksichtigt und deshalb systematisch überhöhte Werte angibt. Die (fiktive) Berechnung ohne Berücksichtigung der Vertriebskosten stellt eine fehlerhafte Aufklärung dar, vgl. BGH, Urteil vom 17.02.2011, III ZR 144/10.

Der für das Gesellschaftsrecht zuständige 23. Zivilsenat des Kammergerichts hat überdies auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verwiesen, nach der die Treuhandkommanditistin für eine ordnungsgemäße Aufklärung der Beitretenden verantwortlich ist, vgl.  BGH, III ZR 23.07.2009, III ZR 323/07. Die falschen Angaben der Vermittler sind ihr daher gemäß § 278 BGB zuzurechnen.

Auch das Oberlandesgericht Karlsruhe hat bereits in einem von der Kanzlei Dr. Storch durch Rechtsanwalt Dethloff erwirkten Urteil bestätigt, dass die Gründungsgesellschafter  einer Publikumsgesellschaft den beitretenden Gesellschaftern für falsche Angaben bei der Vermittlung haften, vgl. rechtskräftiges Urteil vom 03.07.2009, 14 U 51/08.

Rechtsanwalt Dr. Storch hat zudem ein rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Berlin erwirkt, in welchem festgestellt wird, dass die Widerrufsbelehrung in der Beitrittserklärung der SLR Beteiligungsfonds I GmbH & Co. KG nicht ordnungsgemäß ist, vgl. Urteil des Landgerichts Berlin vom 04.06.2008, 4 O 93/08.

Mithin können aufgrund falscher Angaben bei der Vermittlung dieser Anlage nicht nur Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Der Beitritt zu der SLR Beteiligungsfonds I GmbH & Co. KG kann auch jetzt noch wirksam widerrufen werden.

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