GMAC RFC Bank GmbH/Paratus AMC GmbH: OLG Frankfurt hebt abschlägige Entscheidung des Landgerichts Wiesbaden auf!

17.01.2013

Erfolgsaussichten für Rückabwicklung bestätigt.

Dr. Storch & Kollegen konnten einen weiteren Erfolg gegen die  GMAC RFC Bank GmbH, jetzt Paratus AMC GmbH erzielen. Die Mandanten, ein argloses Ehepaar aus Gelsenkirchen, erwarben 2006 für 151.000,00 € eine Eigentumswohnung von der Raurica Immobilien GmbH mit einem Kredit der GMAC RFC Bank GmbH.  Die Wohnung schwatzten Vermittler auf, die alles Mögliche versprachen, aber das Wesentliche verschwiegen: nämlich dass die Wohnanlage „Habiflex“ in Dorsten, zu der die Wohnung zum Zeitpunkt des Erwerbs gehörte, völlig heruntergekommen und der Kaufpreis entsprechend überhöht war.  In der Nachbarschaft wurde die Anlage „Habiflex“ wegen der Feuchtigkeitsschäden sogar „Tropfsteinhöhle“ genannt. Dem Ehepaar wurde dagegen bei der Besichtigung eine schöne Vorzeigewohnung vorgeführt.
Das Ehepaar versuchte zunächst, mit Hilfe einer anderen Kanzlei, Prozesskostenhilfe für einen Schadensersatzprozess gegen die finanzierende GMAC RFC Bank GmbH zu erhalten. Das LG Wiesbaden wies den Antrag zurück, da der Sachvortrag zu dem Zeitpunkt nicht ausreichte. Nach weiteren Recherchen der nunmehr beauftragten Rechtsanwälte von Dr. Storch & Kollegen und einer erfolgreichen Beschwerde beim OLG Frankfurt beschäftigt sich das LG Wiesbaden nun erneut mit dem Fall. Interessant ist, dass die GMAC RFC Bank GmbH den neuen Rechercheergebnissen, wonach die Bank den heruntergekommen Zustand der Anlage kannte, bislang nicht widersprochen hat.  Wenn die Bank hiervon wusste, hätte sie das Ehepaar aber warnen müssen. Das Unterlassen eines solchen warnenden Hinweises kann nach der BGH-Rechtsprechung zu Schadensersatz verpflichten.

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