Rentadomo Grundbesitz GmbH & Co. KG wegen sittenwidriger Überteuerung zu Schadensersatz verurteilt!

27.05.2013

Die Rentadomo Grundbesitz GmbH & Co KG, zwischenzeitlich umbenannt in Rose Grundbesitz GmbH & Co KG, gehörte zur Rentadomo Unternehmensgruppe. Zu den Anlageobjekten, die die Rentadomo anbot, zählten Eigentumswohnungen in dem Objekt Achterhöfe 58-62  in Berlin-Buckow. Unser Mandant erwarb eine der Wohnungen, im Vertrauen darauf, etwas Gutes für seine Altersvorsorge getan zu haben,  mit einem Kredit der DKB Bank. Ein gerichtlich bestellter Gutachter bestätigte jedoch, was Dr. Storch & Kollegen vermuteten und vor Gericht hartnäckig vertraten: Der Kaufpreis von 86.161,50 € war sittenwidrig überteuert; der Verkehrswert betrug nur 35.000,00 €! Unter diesen Bedingungen war der Kauf für unseren Mandanten natürlich ein Fass ohne Boden. Das Landgericht Berlin verurteilte die Rentadomo Grundbesitz GmbH & Co KG zur Rückzahlung des Kaufpreises, zugleich kann unser Mandant die Wohnung zurückgeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Rentadomo kann Berufung einlegen.

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