Bausparvertrag von Bausparkasse gekündigt?

16.09.2013

Bausparkassen wollen hohe Zinsen nicht mehr zahlen.

Ältere Bausparverträge aus Hochzins-Zeiten stellen für Bausparkassen in den letzten Jahren ein erhebliches wirtschaftliches Problem dar. Aus diesem Grund versuchen zahlreiche Bausparkassen sich von solchen, für sie unrentabel gewordenen Verträgen durch Kündigung zu lösen. Allein Wüstenrot soll laut einem Bericht des Handelsblatts 15.000 solcher Verträge gekündigt haben. Auch andere Bausparkassen, wie etwa Schwäbisch Hall oder BHW greifen zu derartigen Maßnahmen.

Die Begründung der Kündigung fällt unterschiedlich aus. Teils berufen sich die Bausparkassen darauf, das Guthaben und die Bausparzinsen würden die Bausparsumme übersteigen, was nach den Vertragsbedingungen die Kündigung ermögliche. Andere Bausparkassen kündigen den Vertrag einfach nach Zuteilungsreife. Manche Bausparkassen versuchen auch, dem Bausparer statt seines alten Vertrages mit Bonuszinsen, einen neuen, angeblich besseren Vertrag zu verkaufen. Hier sollte der Kunde genau prüfen, ob mit dem neuen Vertrag wirklich eine finanzielle Besserstellung einhergeht.

Betroffene Bausparer sollten das Vorgehen der Bausparkassen nicht widerspruchslos akzeptieren. Nach unserer Einschätzung dürften häufig die rechtlichen Voraussetzungen für eine Kündigung nicht vorliegen. In vielen Fällen dürfte in diesem Zusammenhang die Berufung der Bausparkassen auf die von ihnen verwendeten AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) keinen Bestand haben. Eine Prüfung durch Rechtsanwälte, die über langjährige Erfahrung auf dem Spezialgebiet des Bankrechts verfügen, ist daher anzuraten.

RÜCKFRAGEN? Dann wenden Sie sich unter 030-50508770 vertrauensvoll an uns.

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