Prokon – Geschäftsführer freigestellt

02.04.2014

BaFin genehmigte noch den Prospekt 2013

Nachdem das Amtsgericht Itzehoe am 26. März 2014 bereits ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen hatte und damit den Handlungsspielraum des bisherigen Geschäftsführers Rodbertus weiter eingeschränkt hatte wurden die Geschäftsführer der Prokon Regenerative Energien GmbH Rodbertus und Gronau mit sofortiger Wirkung freigestellt.

Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erscheint damit noch wahrscheinlicher. Eine endgültige Entscheidung wird für Mai 2014 erwartet. Aufgrund des Verfügungsverbots und der Freistellung der Geschäftsführer liegt die alleinige Verfügungsgewalt nunmehr bei dem vorläufigen Insolvenzverwalter. Nach dessen Aussagen sind die Kernbereiche Projektierung von Windkraftanlagen und der Betrieb von Windparks auch im Falle der Insolvenz gesichert. Damit ist jedoch noch nichts über die Werthaltigkeit der Genussscheine Tausender Anleger gesagt.

Bemerkenswert ist, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) noch 2013 einen Prospekt der Prokon genehmigte, in dem nicht auf frühere Schwierigkeiten der Prokon-Unternehmensgruppe mit der BaFin – die Prokon Regenerative Energien GmbH & Co. KG betrieb 2009 teilweise unerlaubte Bankgeschäfte – hingewiesen wurden. Sollte sich herausstellen, dass der Prospekt zu Unrecht genehmigt wurde, so können für Anleger, die sich auf der Basis dieses Prospekts zur Zeichnung  entschieden haben, ggf. Schadensersatzansprüche bestehen.

Betroffene Anleger der Prokon-Unternehmen sollten ihre Ansprüche von Rechtsanwälten prüfen lassen, die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert sind. Die Kanzlei Dr. Storch vertritt bereits zahlreiche Prokon-Anleger. Für Fragen steht Ihnen Rechtsanwalt Dethloff gern zur Verfügung.

RÜCKFRAGEN? Dann wenden Sie sich unter 030-50508770 vertrauensvoll an uns.

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