GIM Global Innovative Markets Takestor AG Akestor AG BAF

28.04.2014

BAF AG Balz Immobilien AG

Dieter Friedrich Balz, der einst die Balz Immobilien Aktiengesellschaft  gründete, die später in Balz Conzept Aktiengesellschaft, dann in Balz Finanzservice Aktiengesellschaft für Vermögensberatung und Vermittlung, BAF Aktiengesellschaft, Akestor Aktiengesellschaft und schließlich in Takestor-AG umbenannt wurde, führte seit vielen Jahren auch die GIM Global Innovative Markets – Gesellschaft für Vermittlung und Vertrieb von Finanzanlagen mbH mit Sitz an seinem Wohnort in Breuberg. Nachdem 2013 zunächst die Auflösung letzterer Gesellschaft im Handelsregister bekannt gemacht worden ist, wurde nunmehr durch Bekanntmachung vom 12. März 2014 die Fortführung der Gesellschaft eingetragen. Geschäftsführerin ist aktuell Frau Heidemarie Balz. Alleiniger Gesellschafter ist laut Eintragung im Handelsregister bis heute Herr Dieter Balz. Zu den Unternehmen der Familie Balz gehört außerdem die GIM Global Immobilien Management GmbH, vormals Balz Immobilien und Hausverwaltung GmbH. Hier hat Herr Balz seine Anteile auf Frau Heidemarie Balz übertragen.

Die Balz Immobilien AG hat atypisch stille Beteiligungen vertrieben. Sie wurde bereits wiederholt zur Schadensersatzleistung verurteilt. Der Kanzlei Dr. Storch liegt ein von Rechtsanwalt Dethloff erstrittenes rechtskräftiges (Versäumnis-)Urteil gegen die Akestor AG vor. Nachdem ein mit der Gesellschaft geschlossener Vergleich zur Abwendung der Zwangsvollstreckung nur teilweise erfüllt wurde, vollstrecken wir für unsere Mandantschaft nunmehr gegen das unter Takestor-AG firmierende Unternehmen.

Auch wenn Schadensersatzansprüche der Anleger der Balz Immobilien AG in vielen Fällen verjährt sein dürften, kommt bis heute der Widerruf der Beteiligung in Betracht. Aufgrund der oft über mehr als 10 Jahre Laufzeit abgeschlossenen Verträge, welche Ratenzahlungen vorsehen, kann daher ein Widerruf bis heute durchgreifen und damit zumindest die weitere Zahlungspflicht beenden. Die im Zeichnungsschein der Balz Immobilien AG enthaltene Widerrufsbelehrung ist nach unserer Auffassung nicht ordnungsgemäß. Die Belehrung ist als eine von vier verschiedenen Informationen auf einer DIN-A4-Seite platziert, auf der insgesamt vier Unterschriften des Anlegers verlangt werden. Ähnlich wie bei einer Widerrufsbelehrung der Göttinger Gruppe dürfte es hier an der erforderlichen Deutlichkeit der Belehrung fehlen.

RÜCKFRAGEN? Dann wenden Sie sich unter 030-50508770 vertrauensvoll an uns.

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