IKB Sonderprüfung abgeschlossen

05.05.2014

Aktionäre sollten Ansprüche prüfen

Die Deutsche Industriebank AG kommt nicht zur Ruhe. Nach fast fünf Jahren ist nunmehr das Sonderprüfungsgutachten fertig, welches laut Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 14. August 2009 erstellt werden musste.

Der maßgebliche Beschlusstenor lautete wie folgt:

Es wird ein Sonderprüfer bestellt, der bei der Antragsgegnerin überprüfen soll
a)
ob Mitglieder des Vorstandes im Zusammenhang mit den Umständen, die zur Krise der Antragsgegnerin geführt haben, Pflichtverletzungen sowohl durch aktives Handeln als auch durch Unterlassen begangen haben;
b)
ob Mitglieder des Vorstandes bei der Aufnahme, Überwachung oder Ausweitung von Geschäften in oder mit Verbriefungs- oder Refinanzierungszweckgesellschaften („xxxxxx“) und hier insbesondere der „xxxxxx“, der „xxxxx“, der „xxxxxxx I und II“ und der „xxx“ sowie bei Einrichtung und Auslagerung wesentlicher Funktionen auf die IKB Capital Asset Management GmbH („IKB CAM“) hinsichtlich der Entscheidungen zu xxxx ihre gesetzlichen, satzungs- und vertragsgemäßen Sorgfaltspflichten, insbesondere die Pflichten zur sorgfältigen Geschäftsführung und Betreuung der Vermögensangelegenheiten der Gesellschaft ordnungsgemäß erfüllt haben;
c)
ob Mitglieder des Aufsichtsrates im Zusammenhang mit den Umständen, die zur Krise der Antragsgegnerin geführt haben, Pflichtverletzungen sowohl durch aktives Handeln als auch durch Unterlassen begangen haben;
d)
ob Mitglieder des Aufsichtsrates bei der Aufnahme, Fortsetzung oder Ausweitung von Geschäften in oder mit Verbriefungs- oder Refinanzierungsgesellschaften („xxxx“) und hier insbesondere der „xxxx“, der „xxxx“, der „xxxx I und II“ und der „xxx“ sowie bei Einrichtung und Auslagerung wesentlicher Funktionen auf die IKB Capital Asset Management GmbH („IKB Cam“) hinsichtlich der Entscheidungen zu xx ihre gesetzlichen, satzungs- und vertragsgemäßen Sorgfaltspflicht, insbesondere die Pflichten zur Überwachung, Kontrolle und Beratung des Vorstandes der Gesellschaft ordnungsgemäß erfüllt haben.

Wir erwarten, dass das Gutachten weitere Erkenntnisse zu Verstößen des ehemaligen Vorstands der IKB bringen wird, namentlich, dass darin die bereits vom Bundesgerichtshof rechtskräftig festgestellten Verstöße des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden gegen wertpapierrechtliche und strafrechtliche Vorschriften im Detail bestätigt werden. Derzeit gehen wir für unsere Mandanten gerichtlich wegen letzterer Verstöße vor.
etroffene Aktionäre, welche aufgrund der Krise des Unternehmens 2007/2008 finanzielle Einbußen erlitten haben, sollten mit der Prüfung ihrer Ansprüche nicht mehr lange warten. Nach unserer Einschätzung dürften die Ansprüche zum Ende des Jahres 2014 verjähren. Die Prüfung sollte von auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten durchgeführt werden, die bereits über Erfahrung mit fehlerhaften Pressemitteilungen von Aktiengesellschaften verfügen.

RÜCKFRAGEN? Dann wenden Sie sich unter 030-50508770 vertrauensvoll an uns.

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