Santander Bank rechtskräftig verurteilt

16.06.2014

Bearbeitungsgebühren und Anwaltskosten sind zurückzuerstatten

Mit Urteil vom 28. März 2014 hat das Amtsgericht Potsdam die Santander Consumer Bank AG in weiser Voraussicht der höchstrichterlichen Entscheidungen vom 13. Mai 2014, XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13 zur Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren verurteilt. Das Gericht hat die Bank zugleich verurteilt, die gesamten Verfahrenskosten sowie die vorgerichtlich entstanden Rechtsanwaltskosten unserer Mandantin zu erstatten. Das Urteil ist rechtskräftig.

Das von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dethloff erstrittene Urteil zeigt, dass Darlehensnehmer, bei denen zu Unrecht eine Bearbeitungsgebühr berechnet wurde, keine Angst vor den Kosten eines gerichtlichen Verfahrens zu haben brauchen. Die Bank, welche die Rückerstattung der Gebühren verweigert, hat die daraus entstehenden Rechtsanwaltskosten zu übernehmen.

Die bis in das Jahr 2014 hinein uneinheitliche Rechtsprechung zu den Bearbeitungsgebühren wurde nun durch die Urteile des Bundesgerichtshofs zu Gunsten der Darlehensnehmer geklärt. Damit können alle Verbraucher und ggf. auch in kleinerem Umfang Gewerbetreibende, welche nach unserer Auffassung ebenso schutzwürdig sind, die von der Bank berechneten Bearbeitungsgebühren zurückfordern. Betroffene sollten sich an Rechtsanwälte mit einschlägiger Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Kosten sind von den jeweiligen Banken zu erstatten.

RÜCKFRAGEN? Dann wenden Sie sich unter 030-50508770 vertrauensvoll an uns.

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