IKB Sonderprüfungsbericht veröffentlicht

15.10.2014

Pressemitteilung vom 20. Juli 2007 hat Schaden bei Aktionären verursacht

In dem nunmehr veröffentlichten Sonderprüfungsbericht werden erhebliche Verstöße gegen Sorgfaltspflichten des seinerzeitigen Vorstands der IKB AG im Juli 2007 festgestellt. Der gemäß Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 14. August 2009, 31 O 38/09, erstellte Bericht wurde Anfang 2014 fertig gestellt.
So hat der Sonderprüfer insbesondere festgestellt, dass der ehemalige Vorstandsvorsitzende Herr Ortseifen „in besonders gravierender Art und Weise gegen die Verpflichtungen eines ordentlich und gewissenhaft handelnden Geschäftsleiters eines Kreditinstituts verstoßen“ hat.
Dem Sonderprüfungsbericht ist zu entnehmen, dass aufgrund der falschen Pressemitteilung vom 20. Juli 2007 Aktionäre in ihrem Vermögen geschädigt wurden. Diesbezüglich heißt es wörtlich in dem über 1800 Seiten starken Bericht:
 „Der – in einem wesentlichen Teilbereich – unzutreffende Inhalt der Pressemitteilung hat allerdings bewirkt, dass eine Reihe von Anlegern IKB-Aktien erworben bzw. davon abgesehen haben, von ihnen gehaltene IKB-Aktien zu veräußern. Hierdurch sind bei den betroffenen Anlegern Vermögensschäden verursacht worden.“
Aktionäre, welche infolge ihres Vertrauens auf die Angaben in der Pressemitteilung nachteilige Entscheidungen über den Kauf oder das Halten von IKB-Aktien getroffen haben, sollten Schadensersatzansprüche prüfen lassen. Es besteht jedoch nach Auffassung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dethloff das Risiko, dass die Ansprüche Ende des Jahres 2014 verjähren. Betroffene Anleger sollten daher keine Zeit verlieren. Die Kanzlei DR. STORCH & Kollegen führt bereits Klage für  betroffene Aktionäre gegen die IKB AG.

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