DKB erneut wegen falscher Widerrufsbelehrung verurteilt!

02.09.2015

DR. STORCH & Kollegen erwirken neue Urteile des Landgerichts Berlin

In gleich 2 Verfahren hat die Kanzlei DR. STORCH & Kollegen aktuelle Urteile des Landgerichts Berlin vom 26./28.08.2015 gegen die Deutsche Kreditbank AG (DKB) wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung erstritten. Die Darlehensverträge der DKB stammen aus dem Jahre 2006 und in beiden Fällen hat sich die Berliner Bankenkammer (ZK 10) ausdrücklich auf die Rechtsprechung des Kammergerichts gegen die DKB AG berufen (Urteil vom 22.12.2014 – 24 U 169/13 -) und sich dieser angeschlossen.
Auch das immer wieder von der DKB AG bemühte Argument der Verwirkung hat die Bankenkammer überzeugend zurückgewiesen:
„Vorliegend ist entgegen der Ansicht der Beklagten (der DKB AG, Anm. d. Unterz.) auch keine Verwirkung eingetreten. (…)
Vorliegend fehlt es hier jedenfalls am Umstandsmoment. Ein schutzwürdiges Vertrauen kann die Beklagte schon deshalb nicht in Anspruch nehmen, weil sie die Situation selbst herbeigeführt hat, in dem sie dem Kläger und seiner Ehefrau keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilte (BGH, WM 2014, 1030, Rn.39 zitiert nach juris). Denn für eine Partei, die ihre Belehrungspflicht nicht erfüllt hat, entsteht in der Regel kein Vertrauenstatbestand, da sie davon ausgehen muss, dass der andere Teil von dem ihm zustehenden Anspruch nicht weiß (BGH NJW 2014, 2646)“.

Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Die DKB AG hat das Recht, Berufung einzulegen.

„Mit diesen Urteilen haben wir wieder einmal nachdrücklich belegt, dass wir zu den Kanzleien gehören, die nicht nur unverbindliche Einschätzungen abgeben, sondern die Rechte unserer Mandanten auch vor Gericht konsequent durchsetzen“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Storch.
Dr. Storch gehört laut Stiftung Warentest, Heft 7/2014, zu den Anwälten, die nachweislich bereits Erfolge in zahlreichen Widerrufsfällen erzielt haben.

 

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