GMAC nach Widerruf zu Rückabwicklung verurteilt!

21.09.2015

Erfolg beim Landgericht Potsdam

Vor dem Landgericht Potsdam haben Dr. Storch & Kollegen für ihren Mandanten die Rückabwicklung eines Kreditvertrages der GMAC RFC Bank GmbH (später in Paratus AMC GmbH, nunmehr in Adaxio AMC GmbH umbenannt) erstritten. Die GMAC war eine große Immobilienfinanziererin, die später auf Druck der BaFin 2008 ihre Banklizenz abgeben musste.
Die GMAC hat nach Auffassung von Dr. Storch & Kollegen und vieler Verbraucherschützer zu ihrer aktiven Zeit Widerrufsbelehrungen verwendet, die nicht dem Gesetz entsprachen und den Verbraucher irreführten. Folge falscher Belehrungen ist, dass Verbraucher auch Jahre nach Ablauf der eigentlich nur zweiwöchigen Widerrufsfrist noch widerrufen können. Die GMAC ignoriert aber regelmäßig solche Widerrufserklärungen und besteht auf ihren vermeintlichen Rechten. Dr. Storch & Kollegen erhoben deshalb für ihren Mandanten Klage. Das Landgericht folgte der Argumentation von Dr. Storch & Kollegen und legte in einer überaus detaillierten und sorgfältigen Begründung die Fehler und Ungereimtheiten in der Belehrung der GMAC dar.
Im Fall unseres Mandanten sind die finanziellen Folgen äußerst positiv. Das Gericht setzte die Restschuld von rund 75.000,00 € auf rund 45.000,00 € herab. Die Ermäßigung ergab sich u.a. daraus, dass die GMAC seinerzeit Zinssätze verlangt hatte, die weit über dem marktüblichen Schnitt lagen. Das Gericht ersetzte den Hochzins durch den marktüblichen Zins und schrieb die Überzahlungen dem Darlehenskonto gut. Zudem kann der Mandant umschulden und die Niedrigzinsphase ausnutzen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die GMAC bzw. Adaxio hat das Recht Berufung einzulegen.
Ansprechpartner bei den GMAC-Fällen ist Dr. Schweers.

 

 

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