Ombudsmann privater Banken erklärt Widerrufsbelehrung der SEB AG bzw. Santander Bank für falsch!

23.09.2015

Widerruf des Darlehens jederzeit möglich

Der Ombudsmann der privaten Banken, Dr. iur. Gerhart Kreft, ehemaliger Vorsitzender Richter am BGH, hat die Widerrufsbelehrung der Santander Consumer Bank AG in einem aktuellen Schlichtungsspruch für fehlerhaft erachtet.
Hintergrund ist, dass die seinerzeitige SEB AG in Deutschland ein riesiges Privatkundengeschäft unterhielt, das sie 2011 an die spanische Santander Bank verkaufte. Die Santander übernahm dabei fast eine Million Kunden von der SEB AG.
Auch unser Mandant hatte einen Kreditvertrag mit der SEB AG geschlossen, mit der er sein Eigenheim finanzierte. Die SEB AG verwendete dabei eine Widerrufsbelehrung, die unseren Mandanten nicht richtig über sein zweiwöchiges Widerrufsrecht belehrte. Die SEB AG wollte sich auf den Widerruf aber nicht einlassen und beharrte auf ihren vermeintlichen Rechten. Dr. Storch & Kollegen strengten daraufhin ein Schlichtungsverfahren vor dem Ombudsmann der privaten Banken an. Der Ombudsmann stimmte der Auffassung von Dr. Storch & Kollegen zu und erklärte, dass die Widerrufsbelehrung falsch und der Widerruf wirksam gewesen sei.
Nun wird sich zeigen, wie ernst die Santander das Ombudsmannverfahren nimmt. Zwar kann der Ombudsmann die Santander rechtlich nicht zwingen, den Schlichtungsspruch zu akzeptieren. Die Santander hat sich dem Ombudsmannverfahren aber freiwillig angeschlossen und muss sich nach Auffassung von Dr. Storch & Kollegen auch daran messen lassen.

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