DKB erneut durch LG Potsdam wegen Widerruf verurteilt!

21.10.2015

DKB muss Darlehen rückabwicklen und Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen.

Die Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht DR. STORCH & Kollegen haben erneut ein Urteil des LG Potsdam vom 14.10.2015 (AZ: 8 O 386/14) gegen die DKB AG (im Folgenden nur: DKB) erstritten (ebenso: LG Potsdam vom 22.07.2015 – 8 O 250/14 -). Die Bankenkammer gab der Klage in vollem Umfang statt und entschied, dass die DKB die gesamten Verfahrenskosten zu tragen hat.
Die 8. Kammer des Landgerichts entschied, dass die beklagte DKB unseren Mandanten nach Widerruf und Verrechnung der gegenseitigen Forderungen noch einen Betrag von rund 34.000,00 € zurückzuzahlen hat, ebenso die vereinnahmte Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 850,00 €. Das Darlehen stammte aus 2007 und wies die Widerrufsbelehrung auf, die bereits von mehreren Gerichten als fehlerhaft eingestuft worden ist. Trotz eindeutiger Hinweise der Potsdamer Richter, die DKB voll zu verurteilen und der bislang schon ergangenen Urteile, ließ es die DKB auch in diesem Fall – wie in weiteren Fällen – darauf ankommen, verurteilt zu werden.

„Damit zieht die DKB ihre harte Linie weiter durch, sich außergerichtlich nicht zu vergleichen, sondern in jedem Fall die betroffenen Kunden zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu zwingen“, so Dr. Storch in seiner Bewertung. „Wir waren schon im Juni 2014, nachdem wir das Urteil des OLG Brandenburg (vom 19.03.2014 – 4 U 69/12) erwirkt hatten,  auf den Vorstand der DKB zugegangen und hatten Vergleichsverhandlungen angeregt. Allerdings teilte uns der Vorstand schriftlich mit, dass die DKB alle ihre Kunden ordnungsgemäß belehrt habe und deshalb zur Zeit kein Gesprächsbedarf bestünde“, so die Erfahrung von Dr. Storch.
„Offenbar wartet die DKB wie viele andere Banken auch, auf die Hilfe des Gesetzgebers. Danach ist offensichtlich geplant, den „Widerrufsjoker“ ab Mitte 2016 abzuschaffen und zwar rückwirkend für bereits abgeschlossene Verträge“, so die Vermutung von Dr. Storch. „Damit würden alle diejenigen Kunden bestraft werden, die nicht frühzeitig klagen oder die sich eine Klage wirtschaftlich nicht leisten können, obwohl sie in der Sache Recht haben“, so Dr. Storch. „Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit der DKB haben wir jedoch die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dennoch am Ende noch zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen, um allen unseren Mandanten zu ihrem Recht zu verhelfen“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Das Urteil des LG Potsdam ist nicht rechtskräftig, die DKB hat die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen.

RÜCKFRAGEN? Dann wenden Sie sich unter 030-50508770 vertrauensvoll an uns.

Schreibe einen Kommentar