DKB AG nimmt Berufung zurück!

18.01.2016

DKB gibt nach – Urteil des LG Berlin damit rechtskräftig!

Die DKB AG hat in einer Widerrufsache erstmals die Berufung vor dem Kammergericht Berlin zurückgenommen (8 U 219/15) und damit das eindeutige Urteil der ersten Instanz akzeptiert. Das Urteil des LG Berlin – 4 0 467/14 – (vgl. unsere Pressemitteilung vom 01.10.2015) ist damit rechtskräftig. Das Urteil betrifft die alte, aus dem Jahr 2004 stammende Widerrufsbelehrung und weist die Besonderheit auf, dass das Darlehen bereits 2012 abgelöst worden war. Der Widerruf wurde dagegen erst 2014 erklärt und im Rahmen der Klage sowohl die Bearbeitunsgebühr, als auch die Vorfälligkeitsentschädigung zurückgefordert. Damit hat die DKB AG akzeptiert, dass Forderungen in derartigen Fällen auch nicht verwirkt sind.
Wir empfehlen betroffenen Darlehensnehmern, nach vorheriger Beratung auch ohne Kostenschutz einer Rechtsschutzversicherung gegen die DKB AG zu klagen.

RÜCKFRAGEN? Dann wenden Sie sich unter 030-50508770 vertrauensvoll an uns.

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