Weitere Urteile gegen DKB AG erwirkt!

07.03.2016

DR. STORCH&Kollegen weiter erfolgreich vor Gericht

Wir konnten in der letzten Woche weitere Urteile gegen die DKB AG wegen falscher Widerrufsbelehrung erwirken. Laut der Liste der Stiftung Warentest „Gerichtliche und außergerichtliche Erfolge“ gehört die Kanzlei DR. STORCH & Kollegen damit zu den Kanzleien, die gegen die DKB AG am meisten Urteile erwirkt haben.
Mit Urteil des LG Berlin vom 17.02.2016 (10 0 273/15) hat die Bankenkammer den Widerruf bestätigt und festgestellt, dass unsere Mandanten der DKB AG nur noch 118.072,78 € schulden. Die beklagte Bank hatte von unseren Mandanten mittels einer Hilfswiderklage noch 126.567,42 € gefordert. Obwohl das Gericht hier einen Vergleich angeregt hatte, hatte die DKB AG auf ein Urteil bestanden. Sie ist zudem dazu verurteilt worden, sämtliche Kosten des Verfahrens zu tragen.
In einem weiteren Urteil des LG Potsdam vom 01.03.2016 (1 0 363/15) ist die DKB AG wiederum wegen falscher Widerrufsbelehrung verurteilt worden. Das Gericht hat festgestellt, dass der Widerruf zu Recht erfolgt ist und die DKB AG verpflichtet ist, sämtliche Kosten des Gerichtsverfahrens zu tragen.

 

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