DKB AG verschickt Vergleichsangebote

09.03.2016

DR. STORCH & Kollegen mahnen zur Vorsicht

Die DKB AG ist dazu übergegangen, den Kunden, die ihre Darlehen selbst, ohne anwaltliche Hilfe widerrufen haben, Vergleichsangebote zukommen zu lassen.
Zunächst begrüßen wir diese Initiative – auch wir waren bereits 2014 auf den Vorstand der DKB AG zugegangen und hatten wegen den fehlerhaften Belehrungen um Vergleichsgespräche gebeten. Leider vergeblich…
Nach Sichtung der konkreten Angebote empfehlen wir allerdings, diese Angebote einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Nicht nur, dass die jeweiligen Angebote u.a. vom Zinssatz her sehr unterschiedlich ausfallen, auch dürften die Konditionen nicht marktgerecht sein. Das „Vergleichsmuster“ enthält zudem einen „Generalausgleich“, mit dem „die Wirksamkeit des Darlehensvertrags“ bekräftigt und der „Widerruf als gegenstandslos“ erklärt wird. Hinzu kommt noch eine sog. „Verschwiegenheitsklausel“, die den Darlehensnehmer verpflichten soll, „Stillschweigen über den Inhalt des Vergleichs zu bewahren. Dies gilt auch für den Fall der Unwirksamkeit des Vergleichs“.
Auch sonst sind die Angebote mit juristischen Einzelheiten gespickt, die ein unbefangener Leser schnell überlesen wird oder deren Auswirkungen er nicht überschauen kann. Dies gilt insbesondere für die dem Vergleich angehängten „Informationen für Verbraucher“, die sich über 2 kleingedruckte Seiten erstrecken und mit einer neuen Widerrufsbelehrung enden.
Die Rechtsanwälte DR.STORCH & Kollegen empfehlen daher, die Angebote am besten durch einen in DKB Verfahren versierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. 
  

RÜCKFRAGEN? Dann wenden Sie sich unter 030-50508770 vertrauensvoll an uns.

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