Abgasskandal: Besitzer können Geld fordern

25.09.2017

Gerichte entscheiden zugunsten von Dieselbesitzern!

Der Abgasskandal ist in aller Munde. Betroffen sind bisher vor allem Besitzer von Dieselmodellen des VW-Konzerns (VW, Audi, Skoda, Seat, Porsche), wobei Audi und Porsche bewusste Mauscheleien immer noch bestreiten. Der Skandal besteht im Wesentlichen darin, dass Software eingesetzt wurde, die Testergebnisse verfälscht. Auf Prüfständen stößt der manipulierte Wagen weniger Schadstoffe und Stickoxide aus als in der Realität. Betroffen sind –nach bisherigem Kenntnisstand- 2,5 Millionen Fahrzeuge.
Der Daimler-Konzern steht wenigstens unter Verdacht. Die Staatsanwaltschaft wurde tätig. Auch gegen weitere Hersteller richten sich Vorwürfe.
Nachdem die Manipulationen aufflogen, wurde auf dem sog. Dieselgipfel beschlossen, die Fahrzeuge mit einem Software-Update auszurüsten. Nur deutsche Hersteller beteiligen sich an der Aktion.
Es ist offensichtlich, dass die Hersteller für die Produktion mangelhafter Fahrzeuge verantwortlich sind und die Händler die mangelhaften Fahrzeuge verkauft haben. Die Wagen haben einen Wertverlust erlitten oder sind womöglich fast unverkäuflich geworden.
Aber es gibt auch gute Nachrichten:
Zahlreiche Gerichte, u.a. das Landgericht Frankfurt (Oder) oder LG Nürnberg, verurteilten VW zum Schadenersatz wegen Betrugs und vorsätzlich sittenwidriger Schädigung. Oft wurde zugleich der Händler wegen Sachmangelhaftung verurteilt. Der Besitzer kann sich dann aussuchen, von wem er Schadensersatz fordert. Die verbraucherfreundlichen Urteile nehmen dabei zu.
Wurde der Kauf mit einem Kredit bezahlt und der Kreditvertrag nach dem 11.06.2010 geschlossen, kann ein Widerruf des Kreditvertrags die Lösung sein. Wurde der Darlehensnehmer über sein Widerrufsrecht falsch belehrt, läuft die Widerrufsfrist nicht ab. Der Widerruf schlägt auf den Kaufvertrag durch. Wurde der Darlehensvertrag nach dem 13.06.2014 geschlossen, muss der Darlehensnehmer/Käufer sich nicht einmal einen Abzug für die gefahrenen Kilometer gefallen lassen.
In einer schwierigen Situation sind Leasingnehmer. Wurde der Wagen geleast, kann es sein, dass der Leasingnehmer etwas unternehmen muss. Nach dem Leasingvertrag ist der Leasingnehmer verpflichtet, Mängel beseitigen zu lassen, und das dürfte auch auf den Softwaremangel zutreffen. Leasingnehmer sollten die Hände nicht in den Schoß legen.
Besteht bei der Rechtsschutzversicherung Verkehrsrechtsschutz, muss der Rechtsschutzversicherer in der Regel Kostendeckung erteilen. Aber Vorsicht: Die Anfrage sollte von einem erfahrenen Rechtsanwalt gestellt werden. Denn die Rechtsschutzversicherer speisen die Verbraucher gerne mit fadenscheinigen Begründungen ab.

RÜCKFRAGEN? Dann wenden Sie sich unter 030-50508770 vertrauensvoll an uns.

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