Kreditfinanziertes Auto ohne Verluste zurückgeben!

06.12.2017

Landgericht Berlin verurteilt VW-Bank

Viele Autobesitzer, die ihren Wagen mit einem Kredit gekauft haben, können laut einem Urteil des Landgerichts Berlin sowohl Kredit- als auch Kaufvertrag aufgrund eines Formfehlers im Kreditvertrag rückgängig machen (Az.4 O 150/16).
Das Landgericht Berlin urteilte dabei über einen Darlehensvertrag mit der Volkswagen Bank, mit dem ein VW Touran finanziert worden war. Der Darlehensvertrag enthalte nicht alle Pflichtangaben, die das Gesetz vorschreibt, so das Landgericht. Sind die Pflichtangaben nicht vollständig, sieht das Gesetz vor, dass die grundsätzlich nur vierzehntägige Frist für den Widerruf des Vertrags nicht abläuft. Der Widerruf des Darlehensvertrags führt dann auch zur Aufhebung des Kaufvertrags über das Auto. Konkret entschied das Landgericht, dass der Kläger als Darlehensnehmer seine Anzahlung und seine Raten zurückerhält, abzüglich einer Nutzungsentschädigung in Höhe von 9 Cent pro Kilometer. Die VW Bank erhält das Auto. Schon das Landgericht Arnsberg hatte ähnlich entschieden (Az. I-2 O 45/17).
Die Urteile sind für viele Autobesitzer interessant. In den Zeiten des Abgasskandals und des Dieselskandals sorgen sich Autobesitzer wegen drohender Fahrverbote. Pendler wissen nicht, ob ihr Wagen in Zukunft überhaupt noch zu etwas zunutze ist. Weiterhin sind immense Wertverluste der vom Abgasskandal betroffenen Wagen absehbar.
Nicht nur die VW Bank (genauer: Volkswagen Financial Services) hat die entscheidenden Formfehler gemacht. Fehler können laut Experten auch in Verträgen der Audi Bank, der Seat Bank und der Škoda Bank vorhanden sein. Aber auch die Verträge aller anderen Autobanken wie der BMW Bank, FCA Bank (Alfa Romeo, Fiat, Jeep, Abarth, Maserati, Jaguar, Land Rover), Ford Bank, Honda Bank, Hyundai Capital Bank, Mercedes-Benz Bank, MKG Bank (Mitsubishi), Opel Bank, RCI Bank (Renault, Dacia, Nissan, Infiniti) und der Toyota Financial Services sind fehlerträchtig. Es lohnt sich also, jeden Vertrag prüfen zu lassen, gleich welcher Autobank.
Rechtsschutzversicherungen müssen in der Regel die Kosten decken. Hierzu gibt es bereits Urteile.

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