Fahrverbot für Diesel!

01.03.2018

Bundesverwaltungsgericht hat entschieden

Gericht urteilt zum Fahrverbot für Diesel 
Das Urteil des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts zu den Diesel-Fahrverboten hat für Millionen betroffener Dieselbesitzer wie ein Schock gewirkt.
Millionen von Fahrzeugen betroffen
PKws, die nicht der modernsten Abgasnorm Euro 6 genügen – das sind geschätzt mehr als 10 Millionen – könnten künftig aus den Innenstadtgebieten großer Städte, wie Berlin, Hamburg, München und Stuttgart verbannt werden.
Auch in Berlin droht Fahrverbot
In Berlin haben rund 80% der Dieselfahrzeuge Motoren mit den Abgasnormen Euro 1 bis 5. Selbst der Wert der bundesweit ca. 6 Millionen Euro 5 Diesel, die in vielen Fällen kaum älter sind als 2 bis 3 Jahre, dürfte nach dem Urteil ganz erheblich gesunken sein.
Enteignung der Dieselbesitzer
Von einer „Enteignung“ der Besitzer ist überall die Rede, wenn es um die Konsequenzen des möglichen Fahrverbotes für Diesel geht. Belastbare Daten gibt es zwar noch nicht, aber die Tendenz ist offenkundig: Gebrauchte Dieselfahrzeuge stehen seit dem Bekanntwerden des VW-Dieselskandals immer länger bei den Händlern – und die Preise sinken in atemberaubendem Tempo.
Verluste gehen in Milliarden
Dass die finanziellen Verluste der Besitzer in die Milliarden gehen, schätzen Experten. Nach den jüngsten Daten des Marktbeobachters DAT, die vor dem Leipziger Urteil erhoben wurden, sind die Restwerte 3 Jahre alter-PKW zum jeweiligen Listenpreis im vergangenen Jahr um gut 6% gesunken.
Dr. Storch & Kollegen helfen juristisch
Wir empfehlen betroffenen Dieselbesitzern, die ihre Fahrzeuge geleast oder über Kredit gekauft haben, die Verträge auf Fehler in der Widerrufsbelehrung zu prüfen. Dies stellt nach der Auffassung der Kanzlei Dr. Storch & Kollegen die einfachste Möglichkeit dar, den Schaden zu minimieren. Insoweit hatten wir bereits darüber berichtet, dass etwa das Landgericht Berlin die Belehrung der VW-Bank in den Darlehensverträgen für fehlerhaft und die Verträge daher für widerrufbar hält. Davon ist dann auch der Kauf-oder Leasingsvertrag betroffen und die Verträge können rückabgewickelt werden.

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