Falsche Widerrufsbelehrung bei SLR Beteiligungsfonds I GmbH & Co. KG!

15.07.2008

Anleger können nach dem Urteil des Landgerichts Berlin aus Geldanlage aussteigen

Das Landgericht Berlin hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die im Beitritt zur SLR Beteiligungsfonds I GmbH & Co KG erteilte Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Der SLR Beteiligungsfonds I GmbH & Co KG aus Berlin wurde daher unter Androhung eines Ordnungsgeldes untersagt, die Belehrung oder eine Inhaltsgleiche zu verwenden. Brisante Konsequenz der Entscheidung ist, dass Anleger ihre Beteiligung auch noch nach Jahren widerrufen und so aus der Geldanlage aussteigen können. Wurde die Anlage zudem durch einen Kredit finanziert, kann auch dieser gegenüber der finanzierenden Bank rückgängig gemacht werden.

In dem von den Berliner Richtern entschiedenen Fall war die Fondsbeteiligung als besonders sichere und langfristige Geldanlage angeboten worden. Dem Anleger war die Anlage durch Mitarbeiter der ACM-Unternehmensgruppe vermittelt worden. Hintergrund des Richterspruchs ist, dass die benutzte Belehrung der seinerzeitigen BGB-Informationspflichten-Verordnung entspricht und die SLR argumentierte hatte, sich genau an diese Vorgaben gehalten zu haben. Was dort als Muster vorgegeben sei, so die SLR, könne nicht gesetzeswidrig sein. Das Gericht folgte dieser Argumentation allerdings nicht und stellte fest, dass die Belehrung dennoch nicht den gesetzlichen Vorgaben entspreche. Der Hinweis, dass die Frist „frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung“ beginnt, sei irreführend. Denn für den Verbraucher werde dadurch nicht hinreichend eindeutig der Beginn der Frist benannt. Dies, so die Richter, bringe die Gefahr mit sich, dass der Verbraucher von einem rechtzeitigen Widerruf abgehalten werde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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