Multi Advisor Fund I GbR

22.08.2008

Capital Advisor Fund II GbR

Widerrufsbelehrung falsch!
Die Widerrufsbelehrung der Beitrittserklärung zu der Capital Advisor Fund II GbR ist nicht ordnungsgemäß. Dies hat das Landgericht Leipzig mit seinem Urteil vom 21.12.2007 – Az.: 7 O 2414/07 entschieden. Das Urteil ist nunmehr rechtskräftig, nachdem das Oberlandesgericht Dresden darauf hingewiesen hat, dass es der Berufung keine Aussicht auf Erfolg beimisst und die Beklagte die Berufung zurückgenommen hat. Mit dem von Rechtsanwalt Lippke aus Leipzig erstrittenen Urteil eröffnet sich für alle Anleger der Capital Advisor Fund I GbR, welche die Beitrittserklärung in einer Haustürsituation (meist in der Privatwohnung) abgeschlossen haben, die Möglichkeit, den Beitritt zu widerrufen. Es müssen dann keine weiteren Zahlungen mehr geleistet werden. Außerdem ist den Anlegern zumindest das Auseinandersetzungsguthaben zu erstatten.
Auch für die Anleger der Multi Advisor Fund I GbR ist diese Rechtsprechung von Bedeutung. Denn die Widerrufsbelehrung der entsprechenden Beitrittserklärung weist in den maßgeblichen Punkten dieselben Fehler auf, wie diejenige der Capital Advisor Fund II GbR: Es wird nicht ordnungsgemäß auf die Rechte des Anlegers nach erfolgtem Widerruf hingewiesen. Mithin ist auch hier ein Widerruf jetzt noch möglich.

Die Kanzlei Dr. Storch & Kollegen vertritt eine große Zahl von Anlegern der Multi Advisor Fund I GbR. Die Kapitalanlage wurde unseren Mandanten unter falschen Versprechungen insbesondere über deren Sicherheit und Flexibilität vermittelt. Häufig wurde den Mandanten empfohlen, ihre Lebensversicherungen zu kündigen, um die Einlagesumme aufbringen zu können. Geschädigte Anleger, welche bereits im Jahr 2005 beigetreten sind, sollten unbedingt noch in diesem Jahr Klage erheben, da für die Ansprüche Ende 2008 Verjährung droht.

RÜCKFRAGEN? Dann wenden Sie sich unter 030-50508770 vertrauensvoll an uns.

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