Hoffnung für Lehman-Anleger trotz Pleite!

16.10.2008

Bei mangelnder Beratung durch die Bank, haben Betroffene gute Chancen, ihr Geld wieder zu bekommen

Pressemitteilung
Viele Anleger in Deutschland bangen derzeit um ihr erspartes Geld. Sie investierten in so genannte Lehman-Zertifikate, die ihnen von Banken als Finanzprodukt ohne Risiko verkauft worden sind. Doch bei mangelnder Beratung durch das Kreditinstitut haben Betroffene gute Chancen, ihr Geld wieder zu bekommen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe kann schon diese Unterlassung dazu führen, dass die Bank verpflichtet ist, Schadenersatz zu leisten.
Nach der Pleite der amerikanischen Investmentbank Lehman-Brothers drohen deutschen Banken nun massive Schadenersatzforderungen von Anlegern. Denn auch in Deutschland sind viele Bankkunden betroffen. Der Vorwurf lautet, dass Kreditinstitute ihren Anlegern derartige Finanzprodukte verkauft haben, obwohl die finanzielle Situation des US-Bankhauses bereits angespannt und dies bekannt gewesen war.

Krise war absehbar

Die meisten Anleger glaubten, in eine sichere Geldanlage mit hohen Rendite-Aussichten investiert zu haben, die zum Beispiel der Altersvorsorge dient. Von großen Risiken sei im Beratungsgespräch häufig nicht die Rede gewesen, so die Erfahrung der Schutzvereinigung für Anleger (SfA) in Bremen. Dies hätte aber spätestens seit März 2008 der Fall sein müssen. Denn zu diesem Zeitpunkt wurde die Bank Lehman Brothers von Rating-Agenturen bereits herabgestuft, was von Finanzexperten als alarmierendes Vorzeichen für eine aufkommende Krise eingestuft worden ist.
Ähnliche Erfahrungen machte auch Dr. Thomas Storch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Berlin. So haben Gespräche mit Klienten Anhaltspunkte für schwerwiegende Fehler bei der Beratung ergeben. In einigen Fällen sei die Sicherheit von Lehman-Papieren sogar mit Festgeldanlagen verglichen worden.
Die Kanzlei Dr.Storch& Kollegen verfolgt daher das Ziel, solche Geschäfte rückgängig zu machen, wenn das Kreditinstitut den Anleger falsch oder mangelhaft beraten hat.
Bei Zertifikaten handelt es sich rechtlich um Schuldverschreibungen. Für Anleger besteht daher das Risiko, dass bei Insolvenz der Bank der Totalverlust des eingesetzten Kapitals droht. Zudem unterliegen Zertifikate nicht dem gleichen Schutz wie etwa Geldeinlagen auf einem Festgeldkonto bei einem Kreditinstitut, die über den Einlagensicherungsfonds abgesichert sind.

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