Multi Advisor Fund I GbR – Urteil gegen die SECI GmbH

13.07.2009

SECI haftet für Falschangaben der Vermittler zu MAF I

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die SECI GmbH in einem von Rechtsanwalt Dethloff erstrittenen Urteil zur Leistung von Schadensersatz verurteilt, Urteil vom 3.7.2009, 14 U 51/08. Unser Mandant war aufgrund unzutreffender Angaben des Vermittlers der Multi Advisor Fund I GbR beigetreten.
Das Gericht hat zutreffend festgestellt, dass die „European Securities Invest SECI GmbH Wertpapierhandelsbank“ (SECI) als Gründungsgesellschafterin der Multi Advisor Fund I GbR für die unzutreffenden Angaben der Vertriebsbeauftragten haftet. Damit wird in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung ein weiteres Mal bestätigt, dass die von der Fondsanbieterin und Gründungsgesellschafterin eingesetzten Untervermittler nicht Dritte im Sinne des § 123 Abs. 3 BGB sind, sondern Erfüllungsgehilfen gem. § 278 BGB. Diese zutreffende Ansicht haben auch das Kammergericht und das Landgericht Stuttgart bereits vertreten.
Die Verurteilung der SECI zeigt erneut den unseriösen Vertrieb der Beteiligungen an der Multi Advisor Fund I GbR auf. Der Vertrieb ist durch die IFF AG und weitere Untervermittler erfolgt. Wie das Oberlandesgericht München festgestellt hat, wies der Vorstand der IFF AG, Herr Michael Turgut, die Vermittler in Schulungen an, die Risiken der Anlage gezielt zu verharmlosen, vgl. Urteil vom 26.1.2009, 21 U 3291/08.

RÜCKFRAGEN? Dann wenden Sie sich unter 030-50508770 vertrauensvoll an uns.

Schreibe einen Kommentar