Musterklagen gegen DKB AG vorbereitet

17.04.2014

Bank lehnt Widerruf trotz eindeutiger Rechtslage ab

Nachdem wir die von uns erstrittene  Entscheidung des OLG Brandenburg (vgl. die Pressemeldung vom 07.04.2014) veröffentlich hatten, ist hier eine Flut von Anfragen betroffener DKB Kunden hereingebrochen. Nach den uns geschilderten Erfahrungen scheint es tatsächlich so zu sein, dass die DKB AG auch bei Widerrufsbelehrungen aus  2005-2007 außergerichtliche Lösungen ablehnt. Immer wieder haben uns Betroffene berichtet, dass die DKB AG ohne anwaltlichen Druck leider nicht bereit ist, ihren Kunden entgegenzukommen.  Immer wieder werden Privatleute – so die Berichte unserer Mandanten – darauf verwiesen, etwaige Abweichungen in den Belehrungen „welche lediglich formaler, sprachlicher Natur bzw. unerheblichen Charakters sind, (stellten) keine inhaltlichen Änderungen dar und haben daher keine Auswirkungen auf den Inhalt der Widerrufsbelehrung“.
„Wir halten eine solche Argumentation vor dem Hintergrund der ergangenen Rechtsprechung für unhaltbar“, so die Einschätzung des Fachanwaltes für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Storch. Die Kanzlei DR. STORCH & Kollegen hat sich daher aufgrund der großen Nachfrage entschieden, Musterklageverfahren gegen die DKB AG in Berlin einzureichen. „Sobald hier die entsprechenden Deckungszusagen der Rechtsschutzversicherungen erteilt sind, werden wir, sofern die DKB AG nicht noch einlenkt, Musterklagen einreichen“.

RÜCKFRAGEN? Dann wenden Sie sich unter 030-50508770 vertrauensvoll an uns.

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