Millionen Baukredite fehlerhaft!

19.06.2014

Stiftung Warentest berichtet und empfiehlt RA Dr. Storch als Widerrufsexperten

Die Stiftung Warentest berichtet in der aktuellen Ausgabe des Finanztests (7/2014) darüber, dass nach ihren Erkenntnissen Millionen Baukredite fehlerhaft sind. In dem ausführlichen Artikel werden Tips gegeben, wie Sie aus teuren Krediten aussteigen und viele tausend Euro sparen können.

Die Kanzlei DR. STORCH und Kollegen wird als eine Kanzlei mit nachgewiesenen Erfolgen im Zusammenhang mit dem Widerruf von Bankkrediten genannt. Die Stiftung Warentest weist Insbesondere auf die von uns gegen die DKB AG erstrittenen Urteile/Beschlüsse wie folgt hin:

„Forderung auf Rück­abwick­lung
Immobilienkredite Special
Christian Sporer und seine Familie wohnen jetzt in einem Haus mit Garten. Den Kredit­vertrag für die alte Eigentums­wohnung hat er widerrufen. Das müsste eigentlich rund 11 000 Euro bringen. Doch die DKB-Bank sträubt sich.

Selbst­bewusste Kunden wie Christian Sporer fordern mehr als die entschädigungs­freie Entlassung aus dem Vertrag. Zusätzlich soll die Bank heraus­geben, was sie mit den Ratenzah­lungen erwirt­schaftet hat.

Der 36-Jährige hatte zunächst eine Wohnung gekauft, in der er mit seiner Frau lebte. Als das Paar Kinder bekam, zog die Familie in ein Haus mit Garten. Die Eigentums­wohnung vermietete sie.

Als Sporer von den Bank­fehlern hört, prüft er seine Verträge. Beide sind fehler­haft. Sporer holt neue Angebote ein und widerruft beide Kredite. Seine Haus­bank reagiert schnell und bietet an, den Zins von den bisherigen 3,96 Prozent auf 2,35 Prozent zu senken. Sporer akzeptiert.

Den anderen Kredit hat ihm die DKB-Bank gegeben. Sie verweigert den Widerruf.
Streit um Abrechnung

Laut Gesetz sind nach dem Widerruf die empfangenen Leistungen zurück­zugewähren und die gezogenen Nutzungen zu erstatten. Was das heißt, ist umstritten.

Sicher ist: Die Bank bekommt den Kredit zurück und der Kunde muss markt­übliche Zinsen zahlen. Umge­kehrt muss die Bank bis zum Widerruf geleistete Zins­zahlungen erstatten und heraus­geben, was sie mit diesem Geld erwirt­schaftet hat. Da beginnt der Streit. Nach BGH-Recht­sprechung stehen Bank­kunden Zinsen in Höhe von 5 Prozent­punkten über dem Basiszins­satz zu. Verbraucher­anwalt Achim Tiffe aus Hamburg hält das für zu wenig. Laut aktuellem Bericht der Bundes­bank erwirt­schaften Banken durch­schnitt­lich 8 Prozent Rendite auf ihr Eigen­kapital, argumentiert er.
Noch 4 900  Euro zusätzlich

Die Rück­abwick­lung macht viel aus. Finanztest hat nachgerechnet. Selbst bei Verwendung der BGH-Vorgaben und des DKB-Kreditzins­satzes stehen Familie Sporer weitere 4 900 Euro zu – zusätzlich zu den rund 6 500 Euro Schaden­ersatz wegen Verweigerung des Widerrufs­rechts.

Zum Glück hat die Familie eine Rechts­schutz­versicherung. Das Prozess­risiko steigt, wenn Kreditnehmer auch auf Rück­abwick­lung bestehen. Sporers Anwalt Thomas Storch aus Berlin wird Klage erheben, wenn die DKB nicht einlenkt.

Das Ober­landes­gericht in Brandenburg hat bereits geur­teilt: eine oft verwendete Widerrufs­belehrung der DKB ist unwirk­sam (Az. 4 U 64/12). Das Kammerge­richt Berlin sieht das genauso (Az. 4 U 90/12)“.

RÜCKFRAGEN? Dann wenden Sie sich unter 030-50508770 vertrauensvoll an uns.

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