DSL Bank Widerrufsbelehrung falsch!

30.06.2014

Zahlreiche Darlehensverträge betroffen.

Darlehensnehmer der DSL Bank haben die Kanzlei DR. STORCH & Kollegen in der letzten Zeit häufig um Prüfung von Darlehensverträgen gebeten. Dabei haben wir festgestellt, dass die Widerrufsbelehrungen in zahlreichen Verträgen nicht eindeutig über den Fristbeginn belehren. So findet sich hier oft die Formulierung die Frist beginne „frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“. Damit fehlt es an einer eindeutigen Erklärung darüber, wann die Frist tatsächlich beginnt. Außerdem entsprechen die uns bekannt gewordenen Widerrufsbelehrungen der DSL Bank nicht dem seinerzeit gültigen Muster für Widerrufsbelehrungen gemäß der Anlage 2  zu  § 14  Abs. 1  und  3  BGB-InfoV. Die Bank muss daher den Widerruf akzeptieren.
Durch den Widerruf ist es vielen Darlehensnehmern möglich, mittels einer Neufinanzierung einige Prozentpunkte an Zinsen zu sparen. Bei einem wirksamen Widerruf fällt bei Ablösung des Darlehens keine Vorfälligkeitsentschädigung an.  Wenn die Bank den Widerruf nicht akzeptiert und der Darlehensnehmer daraufhin einen Rechtsanwalt einschaltet, hat die Bank auch die Kosten der anwaltlichen Vertretung zu tragen.
Betroffene Darlehensnehmer sollten sich an Rechtsanwälte mit Erfahrung im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechtes wenden. Ansprechpartner für Darlehensverträge der DSL Bank in der Kanzlei DR. STORCH & Kollegen ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Ingo M. Dethloff.

RÜCKFRAGEN? Dann wenden Sie sich unter 030-50508770 vertrauensvoll an uns.

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