Sparkassen – Widerrufsbelehrung ist häufig fehlerhaft!

27.08.2014

Sparkassen in Brandenburg und Sachsen-Anhalt – Widerruf oftmals möglich.

Die Widerrufsbelehrung in Darlehensverträgen mehrerer Sparkassen ist fehlerhaft. So hat bereits das Brandenburgische Oberlandesgericht im Jahre 2012 über die Widerrufsbelehrung in einem Darlehensvertrag der Mittelbrandenburgischen Sparkasse aus dem Jahre 2008 entschieden, dass die dort verwendete Belehrung unter Verwendung der Formulierung „Die Frist beginnt frühestens…“ fehlerhaft ist.

Die Widerrufsbelehrung stimmt auch nicht mit der damals geltenden Musterbelehrung gemäß § 14 der BGB-Informations-Verordnung überein. Denn sie enthält mehrere Zusätze, welche von der Musterbelehrung nicht vorgegeben werden und zudem verwirrend sind. Sie enthält beispielsweise zu der Fristbelehrung eine Fußnote, in der es heißt: „Bitte Frist  im Einzelfall prüfen“. Wie diese Prüfung vorgenommen werden soll, ist für den Verbraucher völlig unklar, umso mehr, als er durch die Belehrung gerade nicht erfährt, wann die Frist tatsächlich beginnen soll. Eine derartige fehlerhafte Fristbelehrung wurde über mehrere Jahre von Sparkassen im Land Brandenburg verwendet, so etwa auch von der Sparkasse Oder-Spree.

Eine gleichartige Fristbelehrung wurde jedoch auch von Sparkassen anderer Bundesländer verwendet. So liegen der Kanzlei Dr. Storch beispielsweise mehrere Darlehensverträge der Sparkasse Wittenberg vor, welche dieselben Fehler in der Widerrufsbelehrung enthalten.
Auch die OLGe Köln und München haben bereits gegen die Sparkasse Köln/Bonn entschieden und deren Widerrufsbelehrung als fehlerhaft erachtet.

Darlehensnehmer, welche vor einigen Jahren Kreditverträge abgeschlossen haben, können diese im Falle der fehlerhaften Widerrufsbelehrung bis heute widerrufen. Sie haben dann die Möglichkeit, den Darlehensvertrag ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu tilgen bzw. umzuschulden und ein zu aktuellen Konditionen deutlich günstigeres Darlehen abzuschließen. Die Beratung und Vertretung sollte durch Rechtsanwälte erfolgen, welche auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und mit dem Darlehenswiderruf vertraut sind.

RÜCKFRAGEN? Dann wenden Sie sich unter 030-50508770 vertrauensvoll an uns.

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