SEB Bank Widerrufsbelehrung fehlerhaft!

30.10.2014

Widerruf bei Santander Bank noch heute möglich

In Darlehensverträgen der SEB Bank findet sich häufig eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, die nicht eindeutig über den Beginn der Widerrufsfrist belehrt. Das Bankgeschäft der SEB Bank wurde 2011 von der Santander Consumer Bank AG übernommen. Ungeachtet dessen kann der Widerruf bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung noch heute erklärt werden. In dem der Kanzlei Dr. Storch & Kollegen vorliegenden Darlehensvertrag von 2007 heißt es wörtlich:

„Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag, nachdem mir
–    Ein Exemplar dieser Widerrufsbelehrung und
–    Eine Vertragsurkunde, mein schriftlicher Vertragsantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder meines Vertragsantrages ausgehändigt wurde.“

Diese Belehrung ist nach der Einschätzung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dethloff fehlerhaft, weil der Eindruck entstehen kann, dass der Lauf der Frist bereits mit Aushändigung des Darlehensantragsformulars beginnen kann, vgl. BGH, Urteil vom 10. März 2009, XI ZR 33/08.

Betroffene Darlehensnehmer der SEB sollten ihren Vertrag von einem spezialisierten Rechtsanwalt im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts prüfen lassen. Bei einer Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung ist der Widerruf bis heute möglich. Dies kann eine hohe Zinsersparnis zur Folge haben. Die Kanzlei Dr. Storch & Kollegen hat bereits in vergleichbaren Fällen für zahlreiche Darlehensnehmer hohe Zinsersparnisse erreichen können.

RÜCKFRAGEN? Dann wenden Sie sich unter 030-50508770 vertrauensvoll an uns.

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