Archiv der Meldungen |
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Hier finden Sie einen Überblick der ehemals "Aktuellen Meldungen", mit denen wir Sie bzw. unsere Klienten regelmäßig auf unserer HomePage über relevante Zusammenhänge informieren. Die Beiträge sind zeitlich geordnet. Je weiter oben eine Meldung steht, desto aktueller ist sie.
RA Dr. Storch als Experte auf radioBerlin 88,8!
28.08.2010 | Samstag, 28.08.2010 ab 10.00 Uhr
Am Samstag den 28. August haben Sie die Möglichkeit, per Telefon direkt Fragen an den Rechtsexperten und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Storch zu richten. Aufgrund der großen Nachfrage gerade zum Thema "Bankberatung, Finanzkrise und Schrottimmobilien" tritt er erneut in der Sendung Guter Rat vom Fachmann, radioBerlin 88,8 - die Expertenrunde auf. RA Dr. Storch als Experte auf radioBERLIN 88,8!
18.10.2008 | Auswirkungen der Bank- und Finanzkrise auf Kleinanleger?
Am Samstag den 18. Oktober haben Sie die Möglichkeit, per Telefon direkt Fragen an den Rechtsexperten und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Storch zu richten. Aufgrund der großen Nachfrage tritt er erneut in der Sendung Guter Rat vom Fachmann, radioBerlin 88,8 - die Expertenrunde auf. RA Dr. Storch als Experte auf radioBERLIN 88,8!
20.09.2008 | Auswirkungen der Banken- und Finanzmarktkrise auf Kleinanleger!?
Am Samstag den 20. September haben Sie die Möglichkeit, per Telefon direkt Fragen an den Rechtsexperten und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Storch zu richten. Er tritt in der Sendung Guter Rat vom Fachmann, radioBerlin 88,8 - die Expertenrunde auf. Wirtschaftliche Probleme bei Medico Immobilienfonds!
03.06.2008 | Deutsche Apotheker- und Ärztebank steht vor Klageflut!
Die Gebau AG hat unter der Bezeichnung Medico Immobilien Fonds zwischen 1984 und 2005 zahlreiche geschlossene Immobilienfonds aufgelegt. Geschätzt wird, dass sich an den ca. 50 verschiedenen Fonds mit einem Zeichnungskapital von rund 380 Millionen Euro ungefähr 15.000 Anleger als Gesellschafter beteiligt haben. Nach Erkenntnissen der auf Anlegerschutz spezialisierten Kanzlei DR. STORCH Rechtsanwälte befinden sich derzeit viele von den 38 noch bestehenden Medico Fonds in wirtschaftlicher Schieflage. Nach Auskunft von Mandanten können bei der überwiegenden Zahl der Fonds entweder keine oder nur noch geringe Ausschüttungen geleistet werden. Die von der Gebau AG übernommenen Mietgarantien sollen zum Teil bereits ausgelaufen sein, was zu einer dramatischen Verschlechterung der Vermietungssituation und zu einer Verringerung der Mieteinnahmen geführt habe. Vermittelt wurden die Medico Fonds von der Deutschen Apotheker- und Ärztebank eG und der Bonnfinanz AG. Beworben wurden die Fonds vorwiegend als besonders geeignete Geldanlagen für vermeintlich gute verdienende Ärzte und Apotheker. PSM GmbH & Co. KG zu vollem Schadensersatz verurteilt!
02.06.2008 | OLG Dresden macht kurzen Prozess und spricht Anleger Schadensersatz von rund 90.000 Euro zu.
DR.STORCH Rechtsanwälte haben in einem Aufsehen erregenden Prozess die Rechte betrogener Anleger gestärkt. „Unserem Mandanten wurde unter Vorspiegelung falscher Tatsachen von der Firma Cirus Anlageberatung und Betreuungsgesellschaft mbH aus Berlin eine Wohnung in Chemnitz vermittelt. Obwohl sich im Jahre 1999 im Osten die Immobilienpreise wieder im Abwärtstrend befanden, enthielt die als Kaufanreiz eingesetzte Beispielberechnung eine Mietsteigerung von 2,5 % pro Jahr“. Dies, so die Dresdner Richter, stellt eine eklatante Falschberatung dar, für die die PSM GmbH & Co KG hafte. Vermittler von Falk-Fonds Nr. 60 und 70 vor Gericht!
15.05.2008 | 08.10.07 DR. STORCH Rechtsanwälte haben für ihre Mandanten Klage gegen Vermittler von Falk-Fonds 60 und 70 wegen Falschberatung eingelegt
Nachdem mehrere Anlageberater eine außergerichtliche Einigung abgelehnt hatten, haben die Rechtsanwälte DR. STORCH Klage sowohl beim Landgericht Berlin als auch beim Landgericht Detmold eingelegt. Ziel der Klagen ist die Rückabwicklung der Geldanlagen und die Rückforderung der bereits an den Fonds bzw. die finanzierenden Banken geleisteten Zahlungen.
Handelsvertreter – Provisionen dürfen nicht gekürzt werden
21.04.2008 | Allianz unterliegt vor dem OLG München
Zwei betroffene Handelsvertreter hatten gegen die von der Allianz vorgenommene einseitige Kürzung der Provisionen für die Vermittlung von Kfz-Versicherungen geklagt. Es ging um den 2005 eingeführten so genannten Kompakttarif, der eine günstigere Autoversicherung vorsieht. Während zuvor 10 % Provision für die Vermittlung einer Pkw-Versicherung gezahlt wurden, erhielten die Vermittler für den Abschluss einer Versicherung zum Kompakttarif nur noch 6 %. Bei der Kürzung der Provision berief sich die Allianz auf ihre Allgemeinen Provisionsbestimmungen, wonach sie bei Einführung eines neuen Tarifs die Provisionen neu festsetzen darf. Citibank Kredite mit Restschuldversicherung können widerrufen werden
17.04.2008 | Anleger erhält Prämie von rund 7.300 € zurück!
Das Landgericht Hamburg hat in einem Aufsehen erregenden Urteil vom 11.07.2007 (322 0 43/07, nicht rechtskräftig) die Widerrufsbelehrung eines Kreditvertrages der Citibank (Privatkunden AG & Co KG aA), der mit einer Restschuldversicherung gekoppelt war, für unzureichend erklärt. Daher konnten beide Verträge lange nach Abschluss widerrufen werden.
Verbraucherzentrale mahnt SLR Beteiligungsfonds I GmbH & Co. KG Berlin ab!
21.02.2008 | Landgericht Berlin entscheidet über Muster-Widerrufsbelehrung
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat die SLR Beteiligungsfonds I GmbH Co aus Berlin (SLR) wegen Verwendung einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung abgemahnt. Nachdem die SLR es abgelehnt hatte, eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben, sind die Rechtsanwälte DR: STORCH von der Verbraucherzentrale zur Klageerhebung beauftragt worden. Die Verbraucherschützer sind der Auffassung, dass die von der SLR verwendete Widerrufsbelehrung nicht eindeutig ist und den gesetzlichen Vorgaben widerspricht.
Falschberatung beim DLF 94/17!
20.02.2008 | Landgericht Berlin verurteilt Vermittler zu 71.500 Euro Schadensersatz
DR. STORCH Rechtsanwälte haben in einem Aufsehen erregenden Verfahren vollen Schadensersatz für ihren Mandanten erstritten. Das Landgericht Berlin (Az: 8 O 602/04, nicht rechtskräftig) verurteilte einen Anlageberater zur Zahlung von 71.500,00 € Schadensersatz Zug um Zug gegen Rückgabe der Beteiligung am DLF 94/17 Walter Fink KG. „Damit hat das Landgericht die Marschroute des Bundesgerichtshofes (BGH), der hohe Anforderungen an die Beratung bei geschlossenen Immobilienfonds stellt, konsequent umgesetzt“ so Rechtsanwalt Dr. Storch in einer ersten Stellungnahme. Das Landgericht war aufgrund einer Beweisaufnahme zum dem Ergebnis gelangt, dass der Anlageberater unzutreffende Angaben zur Veräußerbarkeit des DLF 94/17 gemacht hatte. Der Berater hatte erklärt, dass „der vorzeitige Weiterverkauf der Anlage mit allenfalls geringfügigen Verlusten“ jederzeit möglich sei. Dies ist jedoch nach Auffassung von Dr. Storch unzutreffend, „weil Kommanditbeteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds in Ermangelung eines entsprechenden Marktes nur eingeschränkt veräußerbar sind“.
RA Dr. Storch als Experte im ARD Ratgeber Bauen und Wohnen!
10.02.2008 |
Am Sonntag den 10.02.2008 wird RA Dr. Thomas Storch als Experte der ARD Ratgebersendung Bauen und Wohnen zu sehen sein. RA Dr. Storch informiert in diesem Zusammenhang über die Unzulässigkeit der so genannten Wertermittlungsgebühr.
RA Dr. Storch als Experte auf radioBERLIN 88,8!
26.01.2008 |
Am Samstag den 26. Januar haben Sie die Möglichkeit, per Telefon direkt Fragen an den Rechtsexperten Dr. Storch zu richten. Er tritt in der Sendung Guter Rat vom Fachman, radioBerlin 88,8 - die Expertenrunde auf. Die Sendung richtet sich an Verbraucher und wirbt mit dem Motto: Hypo Real Estate – Schadensersatzansprüche prüfen!
16.01.2008 | HRE löst mit Veröffentlichung der Zahlen von 2007 Kurssturz aus
Noch am 07.11.2007 hatte der Vorstandsvorsitzende der Hypo Real Estate Holding AG anlässlich der Vorstellung der Zahlen für das 3. Quartal 2007 betont, die Hypo Real Estate gehe „aus der jüngsten Marktkrise gestärkt hervor“, und man erwarte für das Gesamtjahr die angestrebte Konzerneigenkapitalrendite von rund 12 % zu erreichen.
BHW und BADENIA lenken ein!
15.01.2008 | Kreditinstitute erstatten Wertermittlungsgebühren auf Kulanz zurück
Unsere Mandanten hatten die sogenannten Wertermittlungsgebühren zunächst selbst zurückgefordert und sich von den betroffenen Kreditinstituten eine Absage geholt. Erst auf anwaltliche Aufforderung nebst Fristsetzung haben sich die BHW und die Bausparkasse BADENIA eines besseren besonnen und die zu Unrecht erhobenen Gebühren, von zum Teil mehreren Tausend Euro, zurückerstattet.
Bausparkasse BHW kündigt Sparverträge
02.11.2007 | Bank will keine „Turbo-Zinsen“ mehr zahlen
Die Bausparkasse BHW kündigt derzeit Tausenden von Kunden und will damit hochverzinsliche Sparverträge auflösen, die seit Ende der 90er Jahre mit bis zu fünf Prozent Zinsen angeboten wurden. Damals wurde vielfach mit sogenannten Turbo-Zinsen geworben. Diese langfristigen Verträge scheinen der Postbank, welche die BHW-Bank übernommen hat, jetzt lästig geworden zu sein, deshalb kündigt sie die für die Kunden sehr rentablen Anlagen.
SHB-Fonds in Krise?
08.10.2007 | Das erste von der Oberhachinger SHB Innovative Fondskonzepte AG aufgelegte 148 Mio. € Projekt „Business Park Stuttgart“ droht fehlzuschlagen
Nach aktuellen Meldungen des Brancheninformationsdienstes Direkter Anlegerschutz, die auf Aussage eines Insider-Informanten beruhen, liegen die Mieteinnahmen deutlich unter der prospektierten Prognose und die Ausschüttungen werden aus der Substanz geleistet. Zwar sei in der Fondsimmobilie Businesspark Stuttgart ein Vermietungsstand von fast 100 % erreicht. Dies sei, so der Informationsdienst, aber nur möglich gewesen, in dem man weit unter Marktniveau und sehr kleinteilig vermietet habe. Daher dürfte die Höhe der Mieteinnahmen die ursprünglich prospektierten Einnahmen weit unterschreiten. Auch soll der Mietgarant insolvent sein, wodurch bereits ein Schaden über ausstehende Mietgarantiezahlungen von ca. 3,3 Mio. € entstanden sei. „Es dürfte daher zweifelhaft sein, ob die den Anlegern versprochene Ausschüttungshöhe von 6 bis 7 % im Jahr dauerhaft gehalten werden kann“, betont Rechtsanwalt Dr. Thomas Storch. MWB Vermögensverwaltung AG verurteilt
08.10.2007 | Oberlandesgericht Dresden verurteilt MWB Vermögensverwaltung zu Schadensersatz
Die MWB Vermögensverwaltung AG wurde in einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Dresden verurteilt 30.000,00 € Schadensersatz an einen Anleger zu zahlen, weil die Investitionen nicht vertragsgemäß erfolgt sind. Die MWB mit Sitz in Zürich wirbt auch in Deutschland für Geldanlagen in der Schweiz. Anleger werden insbesondere immer wieder mit dem schweizerischen Finanzplatz gelockt, der Wertstabilität und Sicherheit vor den deutschen Steuerbehörden biete. Laut Stiftung Warentest besitzt die Firma keine Genehmigung der Finanzaufsichtsbehörde. Die Zeitschrift FinanzTest hat das Unternehmen deshalb auf die Warnliste gesetzt. Sollten Sie Ihr Geld bei der MWB Vermögensanlagen AG angelegt haben, so empfehlen wir, einen auf Kapitalanlagerecht und Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalts zu konsultieren. Kreditgebühr zurückfordern
07.10.2007 | Dr. Storch kommentiert neue Urteile im Rechtstipp der FAZ
Der Rechtstipp
Kostenlose Informationsveranstaltung zu den Falk-Fonds Urteilen
27.09.2007 |
Kostenlose Informationsveranstaltung der Kanzlei DR. STORCH Rechtsanwälte am 27.09.2007 um 18.00 Uhr im DUSSMANN-Haus Berlin zum Thema Chancen für geprellte Anleger BGH bestätigt erstmals Falk-Fonds Urteile!
06.09.2007 | OLG Urteile zum Falk-Zinsfonds und zu Falk-Fonds 60 und 66 damit rechtskräftig
Anleger von Falk-Fonds können neue Hoffnung schöpfen: erstmals hat das höchste deutsche Zivilgericht die anlegerfreundliche Rechtsprechung des OLG München zu den Falk-Zinsfonds und den Falk-Fonds 66 und 66 bestätigt und damit für Rechtssicherheit gesorgt. Der dritte Zivilsenat des BGH (Az: III ZR 275/06 und 229/06) bestätigte die Auffassung des OLG München, wonach der Prospekt zum Falk-Fonds 60 zur ordnungsgemäßen Risikoaufklärung nicht geeignet ist. Im Parallelverfahren hatten die Münchener Richter festgestellt, dass ein Anlageberater beim Falk-Zinsfonds nicht ausreichend über die Risiken der Anlage aufgeklärt hatte. Auch dieser Ansicht schließt sich der BGH nunmehr an und eröffnet damit allen Falk-Fonds Anlegern ein Vorgehen sowohl gegen die Vermittler/Berater, die die Falk-Fonds verkauft haben, als auch gegen die finanzierenden Banken. Die DR. STORCH Rechtsanwälte sehen vor diesem Hintergrund gute Chancen, dass die von ihnen bereits vertretenen Mandanten sich auf die neue Rechtsprechung berufen und die Anlage rück abwickeln können. DKB muss Rentadomo Fonds rückabwickeln!
04.09.2007 | LG Frankfurt/Oder verurteilt DKB-Bank zur vollen Rückabwicklung
In einem von Rechtsanwalt Dr. Storch geführten Verfahren (14 O 393/06) hat das Landgericht Frankfurt (Oder) die Deutsche Kreditbank AG zur Zahlung von rund 15.000,00 € Zug um Zug gegen Abtretung der Beteiligung an der Ersten Grundbesitz KG Rentadomo Fondsverwaltung GmbH & Co verurteilt. Darüber hinaus wurde das Kreditinstitut laut Urteil dazu verpflichtet, die abgetretene Lebensversicherung wieder freizugeben. Zudem stellt das Gericht fest, dass die Anleger keinerlei Zahlungen mehr auf das Darlehen schulden.
Filmfondsurteile in Presse!
14.08.2007 | Dr. Storch kommentiert neue Urteile im Rechtstipp der FAZ
Der Rechtstipp
Anleger erhält sein Geld zurück!
02.08.2007 | LG Neuruppin verurteilt Berater wegen Unverlierbarkeitsgarantie am Neuen Markt
In dem von Rechtsanwalt Dr. Thomas Storch geführten Prozess hatte ein Ehepaar im Jahre 1999 einem Anlageberater rund 23.000,00 € zur Investition am Neuen Markt zur Verfügung gestellt. Gelockt wurden sie durch das Versprechen, nach einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren das eingezahlte Geld auf jeden Fall wieder erstattet zu bekommen und nicht an möglichen Verlusten beteiligt zu werden. Dieser Aspekt war für die Eheleute von ausschlaggebender Bedeutung, weil sie das Geld von Bekannten nur geliehen hatten und es wieder zurückzahlen mussten. Im Jahre 2004 verlangten die Anleger dann ihr Kapital vom Berater zurück. Dieser verweigerte jedoch die Rückzahlung mit dem Hinweis, dass die Aktien rund 90% ihres Wertes verloren hätten und er das Risiko des Kursverlustes nicht tragen könne. Dies wollte sich das Ehepaar nicht bieten lassen, zog vor Gericht und bekam jetzt vor dem Landgericht Neuruppin Recht. Das Gericht ließ die Ausrede des Beraters nicht gelten und verurteilte ihn auf Rückzahlung des Geldes. Denn die Garantie – so der Brandenburger Richter – sollte die Kläger gerade vor dem Risiko eines Verlustes, insbesondere eines Totalverlustes bewahren. Realisiert sich genau dieses Risiko, kann der Beklagte nicht damit gehört werden, er habe den Verlust nicht voraussehen können, heißt es in dem Urteil. Die Entscheidung des Landgerichts Neuruppin (Az: 5 0 25/07, das Urteil ist auf unserer Urteilsseite abrufbar) stellt eine erhebliche Stärkung des Anlegerschutzes dar, so Rechtsanwalt Dr. Storch in einer ersten Stellungnahme. Dr. Storch betont, dass durch das Urteil einer Vielzahl von Anlegern geholfen werden kann, die zum Teile erhebliche Geldbeträge vermeintlichen Anlagespezialisten zum Aktienkauf zur Verfügung gestellt haben, welche die Sicherheit der Anlage hervorgehoben hatten. Falk Fonds: Helmut Falk und weitere Vorstandsmitglieder angeklagt
01.08.2007 | Vorwürfe: Betrug und Untreue
Die dramatische Entwicklung der Falk Fonds nimmt nun eine neue Wendung. Nach Erhebung der Anklage gegen die Hauptverantwortlichen durch die Staatsanwaltschaft München wird mit Spannung erwartet, ob im Falle einer Verurteilung auch Ansprüche gegen die Vorstandsmitglieder der Münchner Falk Capital AG selbst geltend gemacht werden können. Diesen wird Betrug und Untreue vorgeworfen. Insbesondere sollen den finanzierenden Banken gefälschte Anlegerlisten vorgelegt worden sein um einen höheren Zeichnungsstand vorzutäuschen und damit weitere Kreditprolongationen zu erreichen. Mit dem sogenannten Zinsfonds soll anderen, bereits notleidenden Falk-Gesellschaften neue Liquidität zugeführt worden sein. Es besteht mithin der Verdacht, dass in der Endphase eine finanzielle Struktur geschaffen wurde, die einem Schneeballsystem nahe kommt.
Triumph für Filmfonds-Anleger
14.06.2007 | BGH hält Filmfonds-Prospekt für falsch und hebt anders lautende Urteile des OLG München auf!
Die Hartnäckigkeit von Verbraucheranwälten hat sich nun doch endlich ausgezahlt: Während das OLG München und das LG München I Klagen von geschädigten Filmfonds Anlegern noch serienmäßig abgewiesen und den Prospekt nicht beanstandet hatten, hat der BGH am 14.06.2007 in drei Urteilen (Az.: III ZR 185/05, III ZR 300/05 und III ZR 125/06) den Verkaufsprospekt der Filmfonds Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. Dritte KG definitiv als falsch eingestuft. Die Fehlerhaftigkeit ergebe sich daraus, dass im Prospekt nicht ausreichend auf das bestehende Totalausfallrisiko hingewiesen worden ist.
Göttinger Gruppe vor dem Aus!
14.06.2007 | Anleger müssen um den Verlust ihrer Einlagen bangen
Nun ist es amtlich: Gegen die Securenta AG sowie die Göttinger Gruppe Holding ist jeweils die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden. Aufsehen erregend geht es dabei bei der Securenta zu: nachdem am 07.06.2007 zunächst ein Anleger beim Amtsgericht Göttingen einen Antrag auf Feststellung der Zahlungsunfähigkeit gestellt hatte, hat die Securenta AG am gleichen Tag ihren Sitz nach Berlin verlegt und einen Eigenantrag auf Insolvenz beim Amtsgericht Charlottenburg in Berlin gestellt. Wenn die Neuberliner Securenta AG einen Eigenantrag stellt, erkennt sie offenkundig ihre eigene Zahlungsunfähigkeit an. Vor diesem Hintergrund kann kaum davon ausgegangen werden, dass eine nennenswerte Insolvenzquote herauskommt.
DG-Anlage in der Krise - Immobilienfonds am Ende?
14.06.2007 | Volksbank zu Schadensersatz verurteilt
Viele der DG-Anlage-Fonds sind in finanzielle Schieflage geraten. Die von den Volks- und Raiffeisenbanken sowie von der Südwestbank vertriebenen Immobilienfonds haben sich für eine große Zahl von Anlegern als riesiges Verlustgeschäft erwiesen. Mehrere Banken wurden nunmehr wegen fehlerhafter Aufklärung zum Schadensersatz verurteilt.
Time-Sharing - bald neue EU-Richtlinie
13.06.2007 | Widerruf von Verträgen möglich
Viele Urlauber wurden auf Freizeitveranstaltungen, durch Gewinnversprechungen oder mit scheinbar großzügigen Einladungen zum Abendessen geködert, um anlässlich einer solchen Veranstaltung einen Time-Sharing-Vertrag abzuschließen. Die Urlaubsressorts wurden in leuchtenden Farben geschildert, jedes Jahr, so die Vermittler, habe man dort zur gewünschten Zeit sein eigenes Apartment zur Verfügung. Wenn man einmal woanders Urlaub machen wolle, stehe eine weltweite Tauschbörse zur Verfügung, so dass der Urlaub an jedem Ort der Welt möglich sei.
RA Dr. Storch als Experte auf radioBERLIN 88,8!
09.06.2007 | Thema: Ausstieg aus Schrottimmobilien und anderen Geldanlagen!
Am Samstag den 09. Juni haben Sie die Möglichkeit, per Telefon direkt Fragen an den Rechtsexperten Dr. Storch zu richten. Er tritt in der Sendung Guter Rat vom Fachman, radioBerlin 88,8 - die Expertenrunde auf. Die Sendung richtet sich an Verbraucher und wirbt mit dem Motto: Multi Advisor Fund I GbR klagen gegen SECI und Fonds
09.05.2007 |
Die Multi Advisor Fund I GbR (MAF) gehörte zu dem weitverzweigten Unternehmensgeflecht von Herrn Klaus Thannhuber, dessen Privatbank Reithinger im August 2006 von der Bafin geschlossen wurde und Insolvenz angemeldet hat. Fondsanbieter waren ursprünglich sowohl die Privatbank Reithinger als auch die European Securities Invest SECI Wertpapierhandelsbank GmbH (SECI), zuletzt nur noch die SECI. Vermittelt werden die Beteiligungen von der Internationalen Futura Finanz AG (IFF AG).
RA Dr. Storch als Experte auf radioBERLIN 88,8!
28.04.2007 | Thema: Ausstieg aus Schrottimmobilien und anderen Geldanlagen!
Am Samstag den 28. April haben Sie die Möglichkeit, per Telefon direkt Fragen an den Rechtsexperten Dr. Storch zu richten. Er tritt in der Sendung Guter Rat vom Fachman, radioBerlin 88,8 - die Expertenrunde auf. Die Sendung richtet sich an Verbraucher und wirbt mit dem Motto: Windpark-Betreiber haftet für unvollständigen Prospekt!
19.04.2007 | Anleger eines Windkraftfonds bekommen Schadensersatz
In einem aktuellen Urteil hat das OLG Hamm (27 U 121/05)die verantwortlichen Betreiber eines Windparks in Ostwestfalen verurteilt, die in den Windkraftfonds geleisteten Einlagen an die klagenden Anleger zurückzuzahlen. Laut der Pressemitteilung des OLG hat das Gericht zu Begründung folgendes ausgeführt: Die Betreiber des Windkraftfonds müssen den Anlegern aus dem Gesichtspunkt der Prospekthaftung Schadensersatz leisten, da der von den Verantwortlichen des Windparks herausgegebene Prospekt die Ermittlung des voraussichtlichen Windenergieertrages nicht vollständig und damit nicht zutreffend darstellt. In dem Prospekt waren die Ergebnisse von drei zuvor eingeholten Windgutachten über den zu erwartenden jährlichen Energieertrag wiedergegeben. An keiner Stelle im Prospekt war jedoch erwähnt, dass die Gutachten selbst von dem von ihnen errechneten Ertrag Sicherheitsabschläge empfohlen haben. Vielmehr wurden im Prospekt nur eigene Sicherheitsabschläge ohne nähere Begründung ihrer Höhe gemacht. Damit erhält der potentielle Anleger nach Auffassung des Gerichts jedoch den unrichtigen Eindruck, dass der Prospektherausgeber aus äußerster Vorsicht wegen in den Gutachten nicht vorhersehbarer Ereignisse zusätzliche Abschläge macht. Im Ergebnis sind die Anleger daher so zu stellen, als hätten sie die Anlage nicht getätigt, was bedeutet, dass sie ihre geleisteten Einlagen gegen Rückgabe der erworbenen Beteiligungen zurückverlangen können. Das Urteil ist nicht rechskräftig, da das OLG die Revision zum BGH zugelassen hat. HypoVereinsbank erneut wegen Schrottimmobilie verurteilt!
17.04.2007 | OLG Nürnberg entscheidet verbraucherfreundlich
Mit Urteil vom 30.03.2007 - 12 U 2164/05 - hat der Bankensenat des OLG Nürnberg der Hypovereinbank zum wiederholten Mal untersagt, in das persönliche Vermögen eines Anlegers zu vollstrecken. Obwohl die Wohnung in Duisburg an einer Hauptverkehrsstraße lag und sich in einem schlechten Zustand befand, hatte die HypoVereinsbank den stolzen Kaufpreis von rund 123.500 DM finanziert. Im Prozeß stellte sich nun jedoch heraus, dass die Wohnung im Jahre 1993 lediglich 63.500 DM wert gewesen ist. Da dem Kreditunternehmen alle Einzelheiten der Wohnung bekannt gewesen seien, hätte sie ihren Kunden auf diese eklatante Preisüberhöhung hinweisen müssen, so die Richter. Verschließt die Bank vor der sich aufdrängenden Erkenntnis einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer die Augen, sei dies einer positiven Kenntnis gleichzusetzen, heisst es in dem Urteil. Der Anleger ist daher so zu stellen, als ob er weder die Wohnung erworben, noch den Kredit aufgenommen hat. Informationsveranstaltung der Kanzlei DR. STORCH Rechtsanwälte für geschädigte Kapitalanleger
17.04.2007 | Thema: Neue Hoffnung bei Schrottimmobilien!?
Am Dienstag, den 17. April 2007, 18.00 Uhr in der Freien Waldorfschule Berlin-Mitte, Weinmeisterstr.16, 10178 Berlin (Eingang Gormannstr.).
EECH AG macht Anlegern Vergleichsangebot
26.03.2007 |
Die Stiftung Warentest warnt in einer aktuellen Meldung Anleger vor den Inhaberschuldverschreibungen der European Energy Consult Holding AG. Rückzahlungen sowie laufende Zinszahlungen auf die bis 2010 laufende Anleihe sollen diesem Bericht zufolge laut dem Gutachten einer Münchner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gefährdet sein. Die EECH hat nun mehreren Anlegern das Angebot unterbreitet, bei dem Verkauf der Anleihen auf dem Zweitmarkt behilflich zu sein. Nach Darstellung der EECH AG handelt es sich lediglich um ein Angebot aus Kulanz, das Anlegern gemacht wird, die in eine „außergewöhnliche wirtschaftliche Lage“ geraten sind. Mehrere Anleger klagen jedoch bereits auf Rückzahlung ihrer Anleihe. Sollten Sie Anleihen des Unternehmens gezeichnet haben, empfehlen wir, mögliche Ansprüche durch eine auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei prüfen zu lassen. Achtung versteckte Kosten!
23.03.2007 | Anleger können Verluste auf Banken und Anlageberater abwälzen
Oft sagen Berater ihren Kunden lieber nicht, wie sehr sie an einer Empfehlung für einen Fonds, eine Lebensversicherung oder einen Bausparvertrag verdienen. Ohne dass es der Kunde merkt, stecken die Berater einfach einen Teil der geforderten Gebühren in die eigene Tasche. Im Fachjargon werden diese Rückvergütungen des Produktanbieters an den Vermittler „Kick-backs“ genannt. Nach einer Entscheidung des BGH (Urteil vom 19.12.2006 – XI ZR 56/06) müssen künftig alle Berater ihre Kunden auf solche Provisionen hinweisen. Unterbleibt eine Aufklärung – wie in der Vergangenheit fast immer – haftet der Berater auf Schadensersatz und muss das angelegte Kapital erstatten. Badenia unter Druck
20.03.2007 | BGH hebt OLG Karlsruhe auf
Die Aussichten der Bausparkasse Badenia, ihren Kopf doch noch aus der Schlinge zu ziehen, werden nach Expertenmeinung immer geringer. Zwar hat der Bundesgerichtshof das zu Lasten der Badenia ergangene Urteil des OLG Karlsruhe wegen eines Formfehlers aufgehoben und zur neuen Verhandlung zurückverwiesen. Allerdings bestätigte der BGH wesentliche Feststellungen aus dem OLG-Urteil und fand hierzu ungewöhnlich deutliche Worte: Der Senatsvorsitzende Nobbe sagte wörtlich, dass der Mietpool, dem die Kleinanleger nach dem Finanzierungsmodell der Badenia beitreten mussten „bewusst und systematisch betrügerisch“ zum Nachteil der Anleger ausgelegt war. Nach der neuen Rechtsprechung des BGH greift bei dieser Sachlage eine Beweislastumkehr ein. Mit anderen Worten muss die Bank beweisen, dass sie von dieser arglistigen Täuschung nichts gewusst hat. Der Senatsvorsitzende Nobbe wies in der Verhandlung bereits darauf hin, dass es sehr zweifelhaft sei, ob der Badenia dies gelingen kann. SEB Bank verurteilt
08.03.2007 | LG Berlin setzt BGH-Rechtsprechung um
In einem von Rechtsanwalt Dr. Storch geführten Verfahren hat das Landgericht Berlin in einem Urteil festgestellt, dass die SEB Bank bzw. die seinerzeitige BfG Bank AG sich so behandeln lassen muss, als ob sie von der sittenwidrigen Kaufpreisüberhöhung der Immobilie gewusst habe. Während die Anleger im Jahre 1994 noch rund 157.000,00 DM für die Wohnung gezahlt hatten, stellte sich im Prozess heraus, dass die Wohnung schon damals nur 74.000,00 DM wert war. Das Landgericht hat daher die von der Bank betriebene Zwangsvollstreckung für unzulässig erklärt. WGS Fonds Nr.41
22.02.2007 | LB Baden-Württemberg nimmt Berufung zurück
Nachdem das KG Berlin das durch unsere Kanzlei erstrittene Urteil des LG Berlin bestätigt hatte, hat die LB Baden-Württemberg die Berufung in der mündlichen Verhandlung zurück genommen. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Unser Mandant ist nunmehr endgültig von allen Verpflichtungen befreit und erhält zusätzlich noch rund 6.900,00 € Schadensersatz. Das Landgericht Berlin hatte seinerzeit entschieden, dass der Darlehensvertrag in einer Haustürsituation abgeschlossen worden war und deshalb widerruflich sei. Badenia unterliegt
22.02.2007 | Bausparkasse kann sich nicht auf Verjährung berufen
In einem Aufsehen erregenden Beschluss (Az: 15 W 43/06) hat das OLG Karlsruhe entschieden, dass Ansprüche wegen Falschberatung durch die Badenia noch nicht verjährt sind. Frühestens im Jahre 2004 hätten Anleger von den tatsächlichen Machenschaften Kenntnis erlangen können, so dass Ansprüche nicht vor Ablauf des Jahres 2007 verjähren. Die Karlsruher Richter vertreten sogar die Ansicht, dass die Rechtslage bei den Badenia Fällen so verwickelt sei, dass bislang keine Klarheit in der Rechtsprechung bestehe und die Verjährung deshalb bis heute nicht zu laufen begonnen habe. Göttinger Gruppe
12.02.2007 | Securenta AG zahlt Anleger doch aus
Nach Zustellung rechtskräftiger Titel und Aufforderung des Vorstands zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung kommt die Securenta AG ihren Zahlungsverpflichtungen nach. Ende des Jahres 2006 hat die Göttinger Gruppe in mehreren Fällen auf rechtskräftige Vergleiche und Urteile, die von Rechtsanwalt Dethloff erwirkt wurden, Zahlungen an geschädigte Anleger geleistet. Vorausgegangen war die Zustellung einer Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung an den Vorstand der Securenta AG, Dr. Jürgen Rinnewitz. Die Göttinger Gruppe erhält damit weiterhin ihre Praxis aufrecht, erst nach der Zustellung durch den Gerichtsvollzieher Zahlungen zu leisten. Badenia geht in die Offensive
12.02.2007 | Bausparkasse verklagt Anleger
In der Vergangenheit hatten viele Anleger ihren Darlehensvertrag vorsorglich nach dem Haustürwiderrufgesetz widerrufen, um ihre Ansprüche abzusichern. Da die Rechtslage jedoch unklar war, sahen die Anleger von einer eigenen Klage ab und wollten die Entwicklung der Rechsprechung abwarten. Die Badenia hat nunmehr den Spieß umgedreht und eine Vielzahl von Anlegern verklagt. Diese Vorgehensweise erscheint umso fragwürdiger, als die Badenia gerade in jüngster Zeit mehrfach zum Schadensersatz verurteilt worden ist. Volksbank
09.02.2007 | OLG Stuttgart verurteilt Volksbank zum Schadensersatz
In dem entschiedenen Fall hatte eine Volksbank einem Stammkunden einen von ihrer Zentralbank geprüften geschlossenen Immobilienfonds empfohlen. Dabei hatte das Kreditinstitut sich ganz auf die Prüfung der Zentralbank verlassen und ihren Kunden nicht darauf aufmerksam gemacht, dass sie selbst keine eigene Prüfung vorgenommen hatte. Filmvertriebsfonds Mediastream IV
08.02.2007 | OLG Koblenz verurteilt Bank
Da das Steueraufkommen dramatisch zurück gegangen und die Staatskasse chronisch leer ist, wurden in den letzten Jahren die steuerlichen Schlupflöcher für Anleger systematisch verschlossen. Einige Geldanlagen werden steuerlich überhaupt nicht mehr anerkannt, andere nur noch zum Teil. Dies hat zur Folge, dass sich die Finanzbranche immer neue Modelle ausdenkt und diese durch ihre Vermittler auf den Markt bzw. an den Mann bringt. Wie die typischen Kinderkrankheiten in der Automobilindustrie bei der Einführung neuer Autos birgt auch ein Modellwechsel in der Finanzbranche gewisse Risiken. Keiner kann nämlich mit Sicherheit sagen, ob die neuartigen Geldanlagen vom Finanzamt auch tatsächlich anerkannt werden. Ist die steuerliche Behandlung jedoch noch ungeklärt, müssen Banken und Sparkassen auf diese Unsicherheit bei der Vermittlung neuer Steuersparmodelle ungefragt hinweisen, so ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz (AZ: 6 U 150/06). First Real Estate
06.02.2007 | Insolvenzantrag gestellt
Das Amtsgericht Düsseldorf (Az: 501 IN 31/07) hat in einer öffentlichen Bekanntmachung mitgeteilt, dass über das Vermögen der First Real Estate das Insolvenzverfahren angeordnet worden ist. Seit geraumer Zeit wurde bereits auf die Probleme der First Real Estate hingewiesen, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber Zeichnern von Inhaberschuldverschreibungen nicht mehr nachgekommen ist. Prozesskostenfonds in der Kritik
05.02.2007 | Finanztest warnt vor Prozessfinanzierer Juragent
In ihrer aktuellen Ausgabe warnt die Zeitschrift Finanztest (2/2007, S.19) vor dem größten Anbieter von Prozesskostenfonds, der Juragent AG. Der aktuelle Fonds dieses Prozessfinanzierers steht ebenso auf der Finanztest-Warnliste wie die Fonds der Prozessgarant AG und Jurinvest KG. Zwar sei das Geschäft mit Prozessrisiken reizvoll. Solange aber kein Anbieter den Erfolg seines Modells nachgewiesen habe, sei es – so Finanztest – höchst riskant, da Anleger ihr Geld in Prozesskostenfonds komplett verlieren können. Wir raten deshalb allen Anlegern von Prozesskostenfonds, die bei Erwerb des Fonds nicht über die allgemeinen Risiken von Fondsanlagen sowie die über die speziellen Risiken von Prozesskostenfonds aufgeklärt wurden, anwaltlichen Rat einzuholen. Keine Verjährung von Altfällen
23.01.2007 | BGH entscheidet anlegerfreundlich
Mit der Schuldrechtsreform 2002 wurde die Verjährungsfrist für Betrugsfälle auf dem Kapitalanlagemarkt von 30 Jahren auf 3 Jahre verkürzt. Bislang war nicht klar, was mit den Anlegern geschehen sollte, die vor dem Jahr 2002 Geldanlagen abgeschlossen hatten. Teilweise machten es sich die Gerichte leicht und entschieden, dass auch diese Ansprüche mit Ablauf des 31.12.2004 verjährt seien. Der Bankensenat des BGH hat nun mit Urteil vom 23.01.2007, Az: XI ZR 44/06, klargestellt, dass Opfer von Betrug und Falschberatung auch dann Aussicht auf Schadensersatz haben, wenn der Fall sich vor dem 01.01.2002 ereignete. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt nicht schon mit dem Erwerb der Immobilie/Kapitalanlage, sondern läuft erst von dem Zeitpunkt an, zu dem der Kunde Kenntnis von dem eingetretenen Schaden, allen schadensbegründenden Umständen sowie der Person des Schädigers erlangt. Diesen Zeitpunkt hat die Bank/Finanzdienstleister zu beweisen. Der Anleger dürfte in vielen Fällen diese Kenntnis erst durch Aufklärung seines Anwaltes erlangt haben. Daher haben Anleger in den meisten so genannten Altfällen auch Jahre nach Vertragsabschluss erfreulicherweise noch gute Erfolgsaussichten, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen. VIP Medienfonds
08.12.2006 | Anklage gegen VIP- Chef fertig
In wenigen Tagen soll Andreas Schmid, Chef der VIP-Medienfonds, die Anklageschrift zugestellt werden. Voraussichtlich Anfang nächsten Jahres wird es dann in München zu einem spektakulären Prozess kommen. Durch den Prozess könnte sich auch die Beweislage für die etwa 12.000 VIP Anleger deutlich verbessern. Fahnder gehen davon aus, dass tatsä;chlich nur rund 20 Prozent der eingezahlten Gelder für Filme ausgegeben wurde und der Rest auf Festgeldkonten verschwunden ist. Da die VIP-Anleger die ganze Summe steuerlich als Verlust geltend gemacht haben, drohen ihnen Steuernachzahlungen in ganz erhebliche Höhe. Südwestbank
08.12.2006 | Kunden müssen von Provision erfahren
Die Stuttgarter Südwestbank AG muss einer Anlegerin 190.000 € nebst Zinsen zahlen, weil die Bank heimlich Provisionen an den Vermittler der Klägerin gezahlt hatte. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az. XI ZR 73/05). Die Bank hatte verdeckte Zahlungen, so genannte "Kickbacks" an die Berater gezahlt. Der BGH hat diese Zahlungen für illegal erklärt. DBVI/Deutschlandfonds/ Reithinger
04.12.2006 | Ausstieg erfolgsversprechend
Den Tausenden von Anteilsinhabern, die ihre Kommanditeinlagen in den beiden zur DBVI AG gehörenden Deutschlandsfonds KG und 2. Deutschlandfonds KG fremdfinanziert haben, bietet sich eine neue Ausstiegsperspektive. Es bestehen nämlich Anhaltspunkte, dass bestimmte Provisionen im Anlageprospekt verschwiegen wurden und deshalb Schadensersatzansprüche gegenüber den Banken geltend gemacht werden können. |
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