Widerruf von Darlehensverträgen

01.11.2014

Es geht um Ihr Geld!

Dr. Storch gehört laut Stiftung Warentest, Heft 7/2014, 
zu den Anwälten, die nachweislich bereits Erfolge in zahlreichen Widerrufsfällen erzielt haben. Nutzen
 Sie unsere Erfahrung und Kompetenz zu Ihrem Vorteil.

Es geht um Ihr Geld!


Keine Bank schenkt ihren Kunden Geld, warum sollten Sie dann darauf verzichten, Ihre monatliche 
Rate zu reduzieren? Weil der Gesetzgeber ein Widerrufsrecht für Darlehensverträge vorgesehen hat, ist es Ihr gutes Recht, Ihren Vertrag im Nachhinein auf Fehler zu überprüfen.

Was steckt dahinter?


Fast alle Banken haben bei der Abfassung ihrer Widerrufsbelehrungen Fehler gemacht. Die Folge: Diese Verträge können bis heute widerrufen werden.  Die Vorfälligkeitsentschädigung fällt weg und Sie können ein neues Darlehen abschließen und zwar zu den derzeit historisch niedrigen Zinsen.

Was können wir für Sie tun?


Viele Betroffene haben Angst, die Verhandlungen mit ihrer Bank selbst zu führen oder sie haben selbst verhandelt und sich von ihrer Bank eine Absage geholt. Die Angst ist durchaus berechtigt, handelt es sich doch in vielen Fällen um das mühsam ersparte Eigenheim. Oft kommt hinzu, dass sich die Betroffenen wehrlos und überfordert fühlen.
 Wir, die Rechtsanwälte DR. STORCH und Kollegen helfen Ihnen an dieser Stelle weiter. Wir sind erfahrene Verbraucherschützer und als Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht bestens für Verhandlungen mit Banken qualifiziert. Wir gehören zu den Kanzleien in Deutschland, die frühzeitig die Belehrungspraxis der Kreditinstitute kritisiert haben. Unsere Kompetenz wird durch zahlreiche  Erfolge nachdrücklich belegt.

RÜCKFRAGEN? Dann wenden Sie sich unter 030-50508770 vertrauensvoll an uns.

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